Behörde
Abschnitte 40-21-80 bis 40-21-88, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-21-80 bis 40-21-88, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Vorzugssteuer auf alle Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Erdgas, Telegraf und Telefon), die in Alabama Dienstleistungen erbringen.
Steuer auf Versorgungsunternehmen, die Elektrizität, Trinkwasser oder Erdgas liefern:
Wenn monatlicher Bruttoumsatz oder Bruttoeinnahmen
Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person nicht mehr als 40.000 $ betragen, beträgt die Steuer 4 % dieses Bruttoumsatzes oder dieser Bruttoeinnahmen.
Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person mehr als 40.000 $, aber nicht mehr als 60.000 $ betragen, beträgt die Steuer 1.600 $ plus 3 % des Überschusses über 40.000 $.
Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person über 60.000 $ liegen, beträgt die Steuer 2.200 $ plus 2 % des Überschusses über 60.000 $.
Steuer auf Versorgungsunternehmen, die Telegrafen- oder Telefondienste erbringen: 6% auf den Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen
14.600.000 $ an den Sondertreuhandfonds für psychische Gesundheit.
Der Rest geht an den Treuhandfonds für Bildung.