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Bruttorechnungssteuer für Versorgungsunternehmen

  • Bruttorechnungssteuer für Versorgungsunternehmen

Behörde

Abschnitte 40-21-80 bis 40-21-88, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Vorzugssteuer auf alle Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Erdgas, Telegraf und Telefon), die in Alabama Dienstleistungen erbringen.

Steuer auf Versorgungsunternehmen, die Elektrizität, Trinkwasser oder Erdgas liefern:
Wenn monatlicher Bruttoumsatz oder Bruttoeinnahmen

Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person nicht mehr als 40.000 $ betragen, beträgt die Steuer 4 % dieses Bruttoumsatzes oder dieser Bruttoeinnahmen.

Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person mehr als 40.000 $, aber nicht mehr als 60.000 $ betragen, beträgt die Steuer 1.600 $ plus 3 % des Überschusses über 40.000 $. 

Wenn der monatliche Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen einer Person über 60.000 $ liegen, beträgt die Steuer 2.200 $ plus 2 % des Überschusses über 60.000 $.  

Steuer auf Versorgungsunternehmen, die Telegrafen- oder Telefondienste erbringen: 6% auf den Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen

 

14.600.000 $ an den Sondertreuhandfonds für psychische Gesundheit.
Der Rest geht an den Treuhandfonds für Bildung.