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WRAP

Umsatzsteuer: Das "Wholesale to Retail Accountability Program

Mit demGesetz 2017-294 wird das Wholesale to Retail Accountability Program (WRAP) eingeführt. Das WRAP-Gesetz sieht vor, dass dem Finanzministerium von Alabama in vier Bereichen neue Informationen vorgelegt werden müssen:

  • Doppelmeldungen von meldepflichtigen Unternehmen gemäß Abschnitt 6050W des Internal Revenue Code (1099K's) sind ab dem 30. April 2018 jedes Jahr vor dem 30. April an das Ministerium zu übermitteln.
  • Ab dem 1. Juli 2018 müssen Vertreiber von Bier und Wein in Alabama monatliche Informationsberichte über Verkäufe zu Wiederverkaufszwecken in diesem Bundesstaat elektronisch einreichen, für die keine Verkaufs- oder Nutzungssteuer von Einzelhändlern erhoben wurde.
  • Ab dem 1. Juli 2018 müssen Verkäufer von Tabakerzeugnissen, die bereits einen Informationsbericht einreichen, zusätzliche Informationen in diesem Bericht angeben.
  • Ab dem 1. Oktober 2019 müssen die Informationen über die Anträge auf Erteilung einer kommunalen Gewerbeberechtigung monatlich an die Behörde übermittelt werden.

Zur Umsetzung der Gesetzgebung und als Orientierungshilfe für ALDOR wurde eine beratende Industriegruppe eingesetzt. Diese Gruppe setzte sich aus Vertretern der Industrie und der lokalen Behörden zusammen, die gemeinsam dafür sorgten, dass die Anliegen aller interessierten Parteien diskutiert und berücksichtigt wurden.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2018 schreibt das Gesetz 2017-294 vor, dass jeder lizenzierte Bier- oder Weinhändler (Verkäufer) einen monatlichen Informationsbericht über alle Bier- oder Weinverkäufe an Einzelhandelslizenznehmer einreichen muss, für die zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Befreiung von der Erhebung der Umsatz- oder Nutzungssteuer beantragt wurde. Ein "Verkäufer" ist ein Hersteller, Großhändler oder Vertreiber von Bier, Wein oder Tabakwaren, der an einen Einzelhändler (Lizenznehmer) in diesem Bundesstaat verkauft. Der Begriff umfasst auch einen Großhandelsclub oder einen Lagerhausclub, der Tabakwaren oder Alkohol im Rahmen einer Mitgliedschaft verkauft.

Der erste monatliche Informationsbericht bezieht sich auf Verkäufe, die am oder nach dem 1. Juli 2018 bis zum 31. Juli 2018 getätigt wurden, und ist am oder vor dem 20. August 2018 fällig. Für jeden weiteren Monat ist der Informationsbericht am oder vor dem 20. Tag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Verkäufe stattfinden.

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