Steinkohlenabgaben werden gemäß der Steinkohlenabgabe von 1971 (Titel 40, Kapitel 13, Artikel 1, Abschnitte 1-10 ) und der Steinkohlen- und Braunkohlenabgabe von 1977 (Titel 40, Kapitel 13, Artikel 2, Abschnitte 30-36) verwaltet. Abgabe und Zahlung sind am 20. eines jeden Monats für den Vormonat fällig.
Steuersätze
- 0,20 $ pro Tonne auf alle unter- und übertägigen Tonnen
- Staatliche Steuer in Höhe von 0,135 $ pro Tonne
- Untertagebau-Steuer von $0,025 pro Tonne
- Die Steuer für Tagebaue beträgt 0,05 $ pro Tonne