Der Steuersatz für Zigaretten in Alabama beträgt 33,75 Mille pro Zigarette. Dies entspricht 0,03375 Dollar für eine Stange, 0,675 Dollar für eine Packung von 20 Zigaretten und 0,84375 Dollar für eine Packung von 25 Zigaretten. Die Steuersätze für andere Tabakerzeugnisse als Zigaretten (Schnupftabak, Rauchtabak, Kautabak und Zigarren) variieren je nach Gewicht und Anzahl der erhaltenen Zigarren.
Die staatliche Steuer auf Zigaretten wird durch den Kauf von Steuermarken und das Aufkleben der Marke auf die Zigarettenpackung entrichtet. Händler können die Marken nur beim Finanzministerium von Alabama erwerben. Die Verbraucher sind verpflichtet, die Zigarettensteuer per Steuererklärung abzuführen. Die staatlichen Steuern auf andere Tabakerzeugnisse als Zigaretten werden per Steuererklärung entrichtet. Normalerweise zahlen Tabakgroßhändler die Steuern. Erhält jedoch ein Einzelhändler oder ein Verbraucher unversteuerte Erzeugnisse, so ist er verpflichtet, die Steuer an das Finanzministerium abzuführen.
Staatliche Steuersätze für Tabakwaren
Tabak Produkttyp | Steuersatz | Code of Alabama Abschnitt |
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Zigaretten (pro Packung mit 20 Stück) | Briefmarke "20 Zigaretten" = 67,5¢ | 40-25-2 |
Zigaretten (pro Packung mit 25 Stück) | Marke "25 Zigaretten" = 84,375¢ | 40-25-2 |
Alle Zigarren, Cheroots, Stogies (außer kleine & gefilterte) | $40.50 (Steuer pro M) $2.025 (Steuer auf 50er Kiste) $0.0405 (Steuer pro Zigarre) | 40-25-2 |
Kleine Zigarren/gefilterte Zigarren (mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 Pfund pro Tausend) | 0,04 $ für jede 10 Zigarren oder einen Bruchteil davon | 40-25-2 |
Gefilterte Zigarren (mit einem Gewicht von mehr als 3 Pfund pro Tausend) | 0,015 $ für jede gefilterte Zigarre | 40-25-2 |
Rauchtabak und Zigarrenumwicklungen (1 1/8 oz oder weniger) | 4¢ | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Rauchtabak und Zigarrenhüllen (über 1 1/8 oz, nicht mehr als 2 oz) | 10¢ | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Rauchtabak und Zigarrenhüllen (über 2 oz, nicht mehr als 3 oz) | 16¢ | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Rauchtabak und Zigarrenumhüllungen (über 3 oz, nicht mehr als 4 oz) | 21¢ | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Rauchtabak und Zigarrenumwicklungen (über 4 Unzen) | 6¢ zusätzliche Steuer für jede Unze oder jeden Bruchteil einer Unze | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Kautabak (jede Unze oder jeder Bruchteil davon) | 1.5¢ | 40-25-2 & 40-25-2.1 |
Schnupftabak (5/8 Unzen oder weniger) | 1¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (mehr als 5/8 oz, nicht mehr als 1-5/8 oz) | 2¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (mehr als 1-5/8 oz, nicht mehr als 2-1/2 oz) | 4¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (über 2-1/2 oz, nicht mehr als 5 oz Dosen, Packungen, Gläschen) | 6¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (über 3 oz, nicht mehr als 5 oz Glas, Becher, Flaschen) | 7¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (über 5 oz, nicht mehr als 6 oz) | 8¢ | 40-25-2 |
Schnupftabak (über 6 Unzen) | 12¢ zusätzliche Steuer für jede Unze oder jeden Bruchteil davon | 40-25-2 |
HINWEIS: Für qualifizierte zugelassene Großhändler, die Zigarettenmarken kaufen, wird ein Rabatt von 4,75 % gewährt.
Steuersätze für Stadt und Landkreis
Hier finden Sie den Bericht über die aktuellen Tabaksteuersätze für die Gemeinden in Alabama: