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Verwaltete Steuern des Bezirks

  • Verwaltete Steuern des Bezirks

Bezirk Bullock

Mit Wirkung vom 1. März 2010 wurde ALDOR von der Bullock County Commission ermächtigt, mit der Verwaltung der Benzin- und Motorbrennstoffverbrauchssteuer für Bullock County zu beginnen. Die Verbrauchssteuer wird von Personen erhoben, die innerhalb des Bezirks Benzin oder Motorkraftstoff zu einem Satz von drei Cent pro Gallone verkaufen, verteilen, lagern oder aus der Lagerung für jeglichen Zweck entnehmen, und verlangt von jedem Verteiler, Einzelhändler oder Lagerhalter von Benzin oder Motorkraftstoff, diese Verbrauchssteuer auf den Verkauf, die Verteilung oder die Entnahme aus der Lagerung für jegliche Verwendung von Benzin und Motorkraftstoff gemäß und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 87-100, 1987 Regular Session of the Alabama Legislature zu zahlen. Diese Steuer gilt nicht für Produkte, die im Handel als Kerosinöl, Heizöl oder Rohöl bekannt sind und üblicherweise für Beleuchtungs-, Heiz- oder Industriezwecke verwendet werden. Diese Steuer gilt nicht für den Verkauf von Benzin oder Motorkraftstoff im zwischenstaatlichen Handel, für in Alabama ansässige Raffinerien, die Benzin oder Motorkraftstoff im Herstellungsprozess verwenden, oder für Motorkraftstoff, der zur Verwendung abseits der Autobahnen dieses Staates verkauft wird. Ausgenommen von dieser Steuer sind Verkäufe an den Staat Alabama oder eine seiner Behörden, die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden oder das Bullock County Board of Education.

Cullman Grafschaft

Dieses Gesetz sieht vor, dass die Cullman County Commission eine Vorzugssteuer von einem Cent pro Gallone auf Personen, Körperschaften, Personengesellschaften, Unternehmen, Agenturen, Vereinigungen und Raffinerien erheben kann, die in Cullman County Benzin, Naphtha, andere Motorkraftstoffe und deren Ersatzstoffe verkaufen, ausliefern, auslagern oder zum Verkauf oder zur Auslieferung vorrätig halten. Diese Steuer gilt nicht für Produkte, die im Handel als Kerosinöl, Heizöl oder Rohöl bekannt sind und üblicherweise für Beleuchtungs-, Heizungs- oder industrielle Zwecke verwendet werden. Außerdem gilt die Steuer nicht für Dieselöl, Traktorenkraftstoff, Gasöl, Destillat, Flüssiggas, Kerosin oder Flugzeugtreibstoff. Ausgenommen von dieser Steuer sind Verkäufe an die US-Regierung, Verkäufe an Stadt- und Kreisverwaltungen, Verkäufe an städtische und kreisliche Bildungseinrichtungen, Verkäufe an private und kirchliche Schulen, die im Wesentlichen denselben Lehrplan wie die Klassen K-12 anbieten, Verkäufe an die Nationalgarde, Verkäufe an das Alabama Institute for the Deaf and Blind, Verkäufe an das Department of Youth Services sowie Verkäufe zur Verwendung in Flugzeugen, Schiffen, Booten, Lastkähnen, Lokomotiven, Eisenbahnausrüstungen, Geländewagen und für landwirtschaftliche Zwecke. ALDOR wurde durch das Gesetz 92-249 ermächtigt, diese Steuer ab dem 1. Juni 1992 zu verwalten.

Lowndes Grafschaft

Dieses Gesetz sieht vor, dass die Lowndes County Commission eine Verbrauchssteuer in Höhe von zwei Cent pro Gallone auf alle Personen, Körperschaften, Personengesellschaften, Unternehmen, Agenturen und Vereinigungen erheben kann, die in Lowndes County Benzin, Motorkraftstoff und deren Ersatzstoffe verkaufen, vertreiben, lagern oder aus der Lagerung entnehmen, gleichgültig zu welchem Zweck. Diese Steuer gilt nicht für den Verkauf von Benzin oder Motorkraftstoff im zwischenstaatlichen Handel, und wenn die Steuer einmal von einem Verteiler, Einzelhändler oder Lagerhalter entrichtet wurde, ist diese Zahlung ausreichend. Ausgenommen von dieser Steuer sind Verkäufe an den Bundesstaat Alabama oder eine seiner Behörden, an Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden und Bildungseinrichtungen. ALDOR wurde von der Lowndes County Commission ermächtigt, diese Steuer ab dem 15. Oktober 1988 zu verwalten.

Bezirk Marshall

Ab dem 1. November 2018 wurde ALDOR von der Marshall County Commission ermächtigt, die Verbrauchssteuer auf Benzin und Kraftstoffe für Marshall County zu verwalten. Die Verbrauchssteuer wird allen Personen, Körperschaften, Personengesellschaften, Unternehmen, Agenturen, Verbänden, Firmen und Raffinerien auferlegt, die Benzin, Naptha und andere flüssige Kraftstoffe oder Geräte oder Ersatzstoffe, die üblicherweise in Verbrennungsmotoren innerhalb des Bezirks verwendet werden, zu einem Satz von einem Cent pro Gallone verkaufen, ausliefern, aus dem Lager nehmen oder zum Verkauf und zur Auslieferung aufbewahren, und verpflichtet den Steuerzahler, monatliche Erklärungen abzugeben und Zahlungen zu leisten. Gesetz 385 sieht eine Ermäßigung von 3 % vor, wenn die Erklärungen und Zahlungen rechtzeitig eingereicht werden, wobei die Höhe der gezahlten Steuer zugrunde gelegt wird. Diese Steuer gilt nicht für Kerosin, Heizöl, Rohöl, Naphtha, Propan oder Flüssiggas, das für Beleuchtung, Heizung oder industrielle Zwecke verwendet wird. Ausgenommen von dieser Steuer sind Verkäufe an die Marshall County Commission, an die in Marshall County gelegenen Arsenale der Nationalgarde und an Landwirte verkaufte Kraftstoffe für landwirtschaftliche Zwecke abseits der Straße.

Alle Bezirksformulare können bei folgenden Stellen angefordert werden:

Alabama Department of Revenue
Business and License Tax Division
Motor Fuels Section
P.O. BOX 327540
Montgomery, Alabama 36132-7540