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Ab dem Steuerjahr 2009 sind Unternehmen mit einem Vermögen von 5 Millionen US-Dollar oder mehr oder Personengesellschaften mit 50 oder mehr Gesellschaftern verpflichtet, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2010 in Alabama und alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.
4. März 2010 und gilt für annehmbare Einkommensteuererklärungen von Unternehmen/Personengesellschaften, die für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, eingereicht werden müssen.
Wenn ein Einkommensteuererklärungsvorbereiter im Kalenderjahr 2011 25 oder mehr annehmbare Original-Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften, die von diesem Einkommensteuererklärungsvorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.
Wenn ein Einkommensteuererklärungsvorbereiter im Kalenderjahr 2011 25 oder mehr annehmbare Original-Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften, die von diesem Einkommensteuererklärungsvorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.
Nein, es gibt keine Opt-out-Klausel für Unternehmens-/Partnerschaftsmandate.