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Gibt es eine Opt-Out-Klausel?

Nein, es gibt keine Opt-out-Klausel für Unternehmens-/Partnerschaftsmandate.

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Senden Sie die Rücksendung mit den Zahlungen an:

Finanzministerium von Alabama

Abschnitt "Durchlaufender Rechtsträger

P.O. Box 327444

Montgomery, AL 36132-7444

Senden Sie Rücksendungen ohne Zahlungen an:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung für Einzelpersonen- und Körperschaftssteuer
P.O. Box 327440
Montgomery, AL 36132-7440

Nachlässe/Trusts mit 20 oder mehr Begünstigten am Ende des Steuerjahres des Nachlasses/Trusts sind verpflichtet, die Einkommenssteuererklärungen der Treuhänder in Alabama für dieses Kalenderjahr und alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.

Ja. Geben Sie den Namen der Einrichtung, die die zusammengesetzte Zahlung geleistet hat, und die FEIN an. Sie können eine Kopie des K-1-Formulars 41 zur Verdeutlichung beifügen, insbesondere wenn mehr als eine zusammengesetzte Zahlung im Namen des Nachlasses/Trusts erfolgt ist.

Ja, die vom Nachlass auf dem Bundesformular 706 gezahlten Bundessteuern können vom Nachlass in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurden.

Ja, die vom Nachlass oder Trust gezahlte Bundeseinkommensteuer kann auf dem Alabama-Formular 41 abgezogen werden.

Wenn ein Einkommenssteuererklärungsvorbereiter 25 oder mehr akzeptable, originale treuhänderische Einkommenssteuererklärungen unter Verwendung von Steuererstellungssoftware in einem Kalenderjahr vorbereitet, dann müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle akzeptablen treuhänderischen Einkommenssteuererklärungen, die von diesem Einkommenssteuervorbereiter vorbereitet wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.