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FAQ Kategorien / Steuern: Personengesellschaften

Wenn ein Einkommenssteuererklärungsvorbereiter 25 oder mehr akzeptable, originale treuhänderische Einkommenssteuererklärungen unter Verwendung von Steuererstellungssoftware in einem Kalenderjahr vorbereitet, dann müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle akzeptablen treuhänderischen Einkommenssteuererklärungen, die von diesem Einkommenssteuervorbereiter vorbereitet wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Nein, es gibt keine Ausstiegsklausel für das Treuhandmandat.

Der Verlustüberhang bei Beendigung darf nicht an den Erblasser oder den Begünstigten eines Nachlasses oder eines unwiderruflichen Trusts weitergegeben werden.

Die Befreiung von der Erbschaftssteuer muss nicht mehr für Nachlässe eingereicht werden, deren Eigentümer

nach dem 31. Dezember 2004 gestorben sind.

Die obligatorische elektronische Einreichung des Formulars 41 - Vorschrift 810-3-29-.08 wurde vom Finanzministerium von Alabama genehmigt und trat am 15. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Treuhanderklärungen, die für Steuerjahre, die am und nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eingereicht werden müssen.

Senden Sie die Rücksendung mit den Zahlungen an:

Finanzministerium von Alabama

Abschnitt "Durchlaufender Rechtsträger

P.O. Box 327444

Montgomery, AL 36132-7444

Senden Sie Rücksendungen ohne Zahlungen an:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung für Einzelpersonen- und Körperschaftssteuer
P.O. Box 327440
Montgomery, AL 36132-7440

Nachlässe/Trusts mit 20 oder mehr Begünstigten am Ende des Steuerjahres des Nachlasses/Trusts sind verpflichtet, die Einkommenssteuererklärungen der Treuhänder in Alabama für dieses Kalenderjahr und alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.

Ja. Geben Sie den Namen der Einrichtung, die die zusammengesetzte Zahlung geleistet hat, und die FEIN an. Sie können eine Kopie des K-1-Formulars 41 zur Verdeutlichung beifügen, insbesondere wenn mehr als eine zusammengesetzte Zahlung im Namen des Nachlasses/Trusts erfolgt ist.

Ja, die vom Nachlass auf dem Bundesformular 706 gezahlten Bundessteuern können vom Nachlass in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurden.

Ja, die vom Nachlass oder Trust gezahlte Bundeseinkommensteuer kann auf dem Alabama-Formular 41 abgezogen werden.

Für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, wird eine qualifizierte Unterkapitel-S-Tochtergesellschaft, deren Aktien zu 100 % im Besitz einer Alabama-S-Corporation sind, außer Acht gelassen und als Teil der Muttergesellschaft behandelt. Die Mutter-S-Corporation reicht in diesem Bundesstaat eine 20-S-Erklärung ein. Eine Alabama S Corporation ist jede Corporation mit einer gültigen Wahl gemäß 26 U.S.C. Abschnitte 1362 oder 1362(b)(3), die in diesem Bundesstaat Geschäfte tätigt.

Wenn ein Einkommensteuererklärungsvorbereiter im Kalenderjahr 2011 25 oder mehr annehmbare Original-Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften, die von diesem Einkommensteuererklärungsvorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Wenn ein Einkommensteuererklärungsvorbereiter im Kalenderjahr 2011 25 oder mehr annehmbare Original-Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften, die von diesem Einkommensteuererklärungsvorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Nein, es gibt keine Opt-out-Klausel für Unternehmens-/Partnerschaftsmandate.

Für das Steuerjahr 2009 sind Kapitalgesellschaften mit einem Vermögen von mindestens 5 Millionen US-Dollar oder Personengesellschaften mit 50 oder mehr Gesellschaftern verpflichtet, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2010 in Alabama und für alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.

4. März 2010 und gilt für annehmbare Einkommensteuererklärungen von Unternehmen/Personengesellschaften, die für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, eingereicht werden müssen.

Senden Sie die Rücksendung mit den Zahlungen an:

Finanzministerium von Alabama

Abschnitt "Durchlaufender Rechtsträger

P.O. Box 327444

Montgomery, AL 36132-7444

Senden Sie Rücksendungen ohne Zahlungen an:

Finanzministerium von Alabama
Abschnitt "Pass Through Entity
P.O. Box 327441
Montgomery, AL 36132-7441

Alabama Department of Revenue
Abteilung Einkommenssteuerverwaltung
P.O. Box 327444
Montgomery, AL 36132-7444

Die Erklärung ist am 15. des dritten Monats nach Ablauf des Steuerzeitraums der S-Körperschaft fällig.

Ja, wenn der Gebietsfremde Schedule NRA (Alabama Pass-Thru Entity Non-Resident Agreement) ausfüllt. Dieses Formular sollte dem Formular 20S beigefügt werden, wenn die Körperschaft es einreicht. Diese Wahl bleibt so lange bestehen, bis das nicht ansässige Mitglied die Körperschaft schriftlich darüber informiert, dass es die Vereinbarung widerrufen und an der Sammelanmeldung teilnehmen möchte.

Die Erklärung ist am 15. des dritten Monats nach Ablauf des Steuerzeitraums der S-Körperschaft fällig.

Nein, die Einkommenssteuergesetze und -vorschriften von Alabama schreiben ausdrücklich vor, dass jedes Unternehmen eine separate Erklärung bei der Behörde einreichen muss. Siehe §40-18-39(a), Code of Alabama 1975, Regel 810-3-39-.01(5)

Nein, Schätzungszahlungen sind nicht erforderlich. Freiwillige Schätzungszahlungen sollten mit einem FDT-V Treuhandeinkommenssteuerzahlungsbeleg eingereicht werden.