Die obligatorische elektronische Einreichung des Formulars 41 - Vorschrift 810-3-29-.08 wurde vom Finanzministerium von Alabama genehmigt und trat am 15. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Treuhändererklärungen, die für Steuerjahre, die am und nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eingereicht werden müssen.