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Fällt die Einkommensteuererklärung für Treuhänder, Formular 41, unter das E-File-Mandat?

Die obligatorische elektronische Einreichung des Formulars 41 - Vorschrift 810-3-29-.08 wurde vom Finanzministerium von Alabama genehmigt und trat am 15. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Treuhändererklärungen, die für Steuerjahre, die am und nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eingereicht werden müssen.

Die obligatorische elektronische Einreichung des Formulars 41 - Vorschrift 810-3-29-.08 wurde vom Finanzministerium von Alabama genehmigt und trat am 15. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Treuhändererklärungen, die für Steuerjahre, die am und nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eingereicht werden müssen.

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Wenn ein Einkommenssteuererklärungsvorbereiter 25 oder mehr akzeptable, originale treuhänderische Einkommenssteuererklärungen unter Verwendung von Steuererstellungssoftware in einem Kalenderjahr vorbereitet, dann müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle akzeptablen treuhänderischen Einkommenssteuererklärungen, die von diesem Einkommenssteuervorbereiter vorbereitet wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Der Verlustüberhang bei Beendigung darf nicht an den Erblasser oder den Begünstigten eines Nachlasses oder eines unwiderruflichen Trusts weitergegeben werden.

Die Befreiung von der Erbschaftssteuer muss nicht mehr für Nachlässe eingereicht werden, deren Eigentümer

nach dem 31. Dezember 2004 gestorben sind.

Die obligatorische elektronische Einreichung des Formulars 41 - Vorschrift 810-3-29-.08 wurde vom Finanzministerium von Alabama genehmigt und trat am 15. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt für alle Treuhändererklärungen, die für Steuerjahre, die am und nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eingereicht werden müssen.

Senden Sie die Rücksendung mit den Zahlungen an:

Finanzministerium von Alabama

Abschnitt "Durchlaufender Rechtsträger

P.O. Box 327444

Montgomery, AL 36132-7444

Senden Sie Rücksendungen ohne Zahlungen an:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung für Einzelpersonen- und Körperschaftssteuer
P.O. Box 327440
Montgomery, AL 36132-7440

Nachlässe/Trusts mit 20 oder mehr Begünstigten am Ende des Steuerjahres des Nachlasses/Trusts sind verpflichtet, die Einkommenssteuererklärungen der Treuhänder in Alabama für dieses Kalenderjahr und alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.