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Gibt es Arbeitnehmer, die von der Quellensteuer befreit sind?

Ja, die wichtigsten Gruppen von steuerbefreiten Beschäftigungsverhältnissen sind Hausangestellte in Privathaushalten, Seeleute, ordnungsgemäß ordinierte Geistliche in Ausübung ihres Amtes und landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Obwohl diese Löhne von der Quellensteuer befreit sind, stellen sie steuerpflichtiges Einkommen dar und müssen vom Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Arbeitgeber sollten sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Ministerium eine Kopie des Formulars W2 vorlegen, in dem die vom Arbeitnehmer in diesem Jahr verdienten Löhne aufgeführt sind. Weitere Informationen zu diesen Freistellungsklassen finden Sie auf Seite 2 der Quellensteuertabellen und Anweisungen für Arbeitgeber.

Ja, die wichtigsten Gruppen von steuerbefreiten Beschäftigungsverhältnissen sind Hausangestellte in Privathaushalten, Seeleute, ordnungsgemäß ordinierte Geistliche in Ausübung ihres Amtes und landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Obwohl diese Löhne von der Quellensteuer befreit sind, stellen sie steuerpflichtiges Einkommen dar und müssen vom Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Arbeitgeber sollten sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Ministerium eine Kopie des Formulars W2 vorlegen, in dem die vom Arbeitnehmer in diesem Jahr verdienten Löhne aufgeführt sind. Weitere Informationen zu diesen Freistellungsklassen finden Sie auf Seite 2 der Quellensteuertabellen und Anweisungen für Arbeitgeber.

Verwandte FAQs im Bereich Quellensteuer

Das Finanzministerium von Alabama bietet einen KOSTENLOSEN elektronischen Dienst, My Alabama Taxes (MAT), für die Einreichung und Abführung der Quellensteuer an. MAT ist ein Online-Anmeldesystem, das entwickelt wurde, um Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, ihre Quellensteuer elektronisch anzumelden und abzuführen.

Wenn Sie nicht über das Internet auf Ihr Konto zugreifen können, wenden Sie sich bitte an das Ministerium unter (334) 242-1300. Um über My Alabama Taxes (MAT) auf Ihr Konto zugreifen zu können, benötigen Sie Ihre Quellensteuerkontonummer sowie die Anmelde-ID und den Zugangscode, die Sie vom Ministerium erhalten haben, um sich bei MAT anzumelden.

Ja, wenn sich die Art Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie eine neue staatliche Quellensteuerkontonummer beantragen, indem Sie die kombinierte Registrierung/Beantragung einreichen.

Bitte sehen Sie Ihr Konto online über My Alabama Taxes (MAT) ein, um den Zahlungseingang zu überprüfen. Da die Bearbeitung von Schecks länger dauert, empfiehlt das Ministerium den Arbeitgebern die elektronische Einreichung und Zahlung. Zahlungen von $750 oder mehr müssen elektronisch eingereicht und bezahlt werden.

Wenden Sie sich an die Abteilung Quellensteuer unter (334) 242-1300 oder an Ihr örtliches Taxpayer Service Center. Bitte geben Sie folgende Informationen an: Name des Arbeitgebers, Adresse, Telefonnummer und Anzahl der Mitarbeiter.

Wenn sich Ihre Bundesidentifikationsnummer ändert, müssen Sie eine neue staatliche Quellensteuerkontonummer beantragen, indem Sie die online verfügbare kombinierte Anmeldung/Beantragung einreichen.

Der Staat Alabama erkennt die folgenden Abschnitte des Bundesgesetzes an: Section 125 Cafeteria Plan, Section 401K, und Section 403B. Informationen über andere Ausschlüsse vom Bruttoeinkommen finden Sie auf Seite 2 der Quellensteuertabellen und Anweisungen für Arbeitgeber.