Nachdem die Händlerlizenz erworben wurde, muss der Händler die Zulassungsstelle des Bezirks aufsuchen, um die entsprechende(n) Sondergenehmigung(en) zu erwerben (Abschnitte 40-12-51, 40-12-62 oder 40-12-169). Die Händlerkennzeichen werden vom Finanzministerium ausgestellt, sofern die entsprechenden Sondergenehmigungen nachgewiesen werden. Händlerkennzeichen können im Motor Vehicle License Portal beantragt werden. Hersteller müssen ihre Section 87 Lizenz vorlegen, um Herstellerkennzeichen zu erwerben.