Für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, wird eine qualifizierte Unterkapitel-S-Tochtergesellschaft, deren Aktien zu 100 % im Besitz einer Alabama-S-Corporation sind, außer Acht gelassen und als Teil der Muttergesellschaft behandelt. Die Mutter-S-Corporation reicht in diesem Bundesstaat eine 20-S-Erklärung ein. Eine Alabama S Corporation ist jede Corporation mit einer gültigen Wahl gemäß 26 U.S.C. Abschnitte 1362 oder 1362(b)(3), die in diesem Bundesstaat Geschäfte tätigt.