Ja. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Ad-Valorem-Steuer um eine Vermögenssteuer und nicht um eine Nutzungssteuer, die von Eigentümer zu Eigentümer weitergegeben wird. Im Gegensatz zu den Zulassungsgebühren fallen die Steuern daher auch dann an, wenn ein Fahrzeug nicht auf der Straße benutzt wird. Wenn ein Einwohner von Alabama ein Fahrzeug mit einem ausstehenden Ad-Valorem-Steuerpfandrecht kauft, muss der Käufer: die gesamte Ad-Valorem-Steuer, die für das erworbene Fahrzeug seit der letzten Zulassung aufgelaufen ist, sowie alle Zinsen und Strafen für rückständige Steuern zahlen, mit Ausnahme der Ad-Valorem-Steuern, die für das Steuerjahr 1999 fällig gewesen wären. Übertragen Sie außerdem innerhalb von 20 Tagen nach dem Erwerb das aktuelle Kennzeichen des Käufers auf das Fahrzeug oder kaufen Sie ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug, um eine Verspätungsstrafe zu vermeiden.