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FAQ Kategorien / Steuern: Bewertung von Fahrzeugen

Der Eigentümer hat ab dem Datum, an dem das Fahrzeug verkauft, gehandelt, vollständig zerstört, endgültig aus Alabama entfernt, ohne Wiedererlangung gestohlen oder überführt wurde, sechzig (60) Tage Zeit, um die Gutschrift in dem Bezirk einzufordern, in dem die Steuern ursprünglich bezahlt wurden.
Ja. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Ad-Valorem-Steuer um eine Vermögenssteuer und nicht um eine Nutzungssteuer, die von Eigentümer zu Eigentümer weitergegeben wird. Im Gegensatz zu den Zulassungsgebühren fallen die Steuern daher auch dann an, wenn ein Fahrzeug nicht auf der Straße benutzt wird. Wenn ein Einwohner von Alabama ein Fahrzeug mit einem ausstehenden Ad-Valorem-Steuerpfandrecht kauft, muss der Käufer: die gesamte Ad-Valorem-Steuer, die für das erworbene Fahrzeug seit der letzten Zulassung aufgelaufen ist, sowie alle Zinsen und Strafen für rückständige Steuern zahlen, mit Ausnahme der Ad-Valorem-Steuern, die für das Steuerjahr 1999 fällig gewesen wären. Übertragen Sie außerdem innerhalb von 20 Tagen nach dem Erwerb das aktuelle Kennzeichen des Käufers auf das Fahrzeug oder kaufen Sie ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug, um eine Verspätungsstrafe zu vermeiden.
Ja. Die Ad-Valorem-Steuer ist eine Vermögenssteuer und keine Nutzungssteuer und folgt dem Eigentum von Eigentümer zu Eigentümer. Im Gegensatz zu den Zulassungsgebühren fallen die Steuern daher auch dann an, wenn ein Fahrzeug nicht auf der Straße benutzt wird.
Bei Verkauf, Handel, völliger Zerstörung, dauerhaftem Verlassen Alabamas, Diebstahl ohne Wiedererlangung oder sonstiger Übertragung eines Kraftfahrzeugs, das gemäß Abschnitt 40-8-1 Eigentum der Klasse I, II oder IV ist, hat der Eigentümer eines solchen Kraftfahrzeugs Anspruch auf eine anteilige Gutschrift der für den Rest des laufenden Zeitraums, für den diese Steuern gezahlt wurden, entrichteten Wertzuwachssteuern.