Bei Verkauf, Handel, völliger Zerstörung, dauerhaftem Verlassen Alabamas, Diebstahl ohne Wiedererlangung oder sonstiger Übertragung eines Kraftfahrzeugs, das gemäß Abschnitt 40-8-1 Eigentum der Klasse I, II oder IV ist, hat der Eigentümer eines solchen Kraftfahrzeugs Anspruch auf eine anteilige Gutschrift der für den Rest des laufenden Zeitraums, für den diese Steuern gezahlt wurden, entrichteten Wertzuwachssteuern.