Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

  • Homepage
  • >
  • Ist der Zinsaufwand abzugsfähig?

Ist der Zinsaufwand abzugsfähig?

Zinsaufwendungen sind in der Bundessteuererklärung zulässig (mit Ausnahme von Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(2) im laufenden Steuerjahr als gezahlt oder angefallen gelten),

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(1) nicht für Zwecke der Bundeseinkommensteuer abzugsfähig sind, und

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §265 oder §291 im Zusammenhang mit steuerbefreiten Wertpapieren nicht für Bundeseinkommenssteuerzwecke abzugsfähig sind

Zinsaufwendungen sind in der Bundessteuererklärung zulässig (mit Ausnahme von Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(2) im laufenden Steuerjahr als gezahlt oder angefallen gelten),

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(1) nicht für Zwecke der Bundeseinkommensteuer abzugsfähig sind, und

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §265 oder §291 im Zusammenhang mit steuerbefreiten Wertpapieren nicht für Bundeseinkommenssteuerzwecke abzugsfähig sind

Verwandte FAQs in Abzüge und Gutschriften, Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

Ja. Die Bundesgrenze liegt bei 10 % des steuerpflichtigen Einkommens auf Bundesebene, ohne dass der Abzug in Anspruch genommen wird.

Zinsaufwendungen sind in der Bundessteuererklärung zulässig (mit Ausnahme von Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(2) im laufenden Steuerjahr als gezahlt oder angefallen gelten),

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §163(j)(1) nicht für Zwecke der Bundeseinkommensteuer abzugsfähig sind, und

Zinsen, die gemäß 26 U.S.C. §265 oder §291 im Zusammenhang mit steuerbefreiten Wertpapieren nicht für Bundeseinkommenssteuerzwecke abzugsfähig sind

Ja. Die Bundeseinkommenssteuer kann für das Steuerjahr abgezogen werden, in dem sie gezahlt wurde oder angefallen ist, und zwar nach der Methode, die bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens angewandt wurde. Die zum Abzug zugelassene Bundeseinkommenssteuer ist die aufgelaufene und später gezahlte Nettosteuerschuld, d. h. der Betrag nach Abzug aller abzugsfähigen und/oder erstattungsfähigen Gutschriften.

Bei der Berechnung des Bundeseinkommenssteuerabzugs für ein Steuerjahr für Mitglieder einer qualifizierten Unternehmensgruppe, die eine konsolidierte Bundeseinkommenssteuererklärung einreichen, muss die konsolidierte FIT-Verbindlichkeit nur auf die Mitglieder der Gruppe aufgeteilt werden, die einzeln ein positives steuerpflichtiges Bundeseinkommen ausweisen. Jedem Mitglied wird ein Anteil an der konsolidierten FIT auf der Grundlage eines Bruches zugeteilt, dessen Zähler das positive steuerpflichtige Bundeseinkommen des Mitglieds ist und dessen Nenner die Summe aller steuerpflichtigen Bundeseinkommen aller Mitglieder ist, die getrennt ein positives steuerpflichtiges Bundeseinkommen (ohne Berücksichtigung einer Wahl gemäß 26 U.S.C. §1502) für ihre konsolidierte Bundeserklärung ausweisen.

Finanzinstitute, die in Alabama geschäftlich tätig sind, können die auf ihr Einkommen in Alabama entfallenden Bundessteuern abziehen (Code of Alabama, 1975, §40-16-1.2).

  • Verkaufs- und Nutzungssteuern des Bundesstaates, der Bezirke und der Städte auf Sachanlagen, die von der Einrichtung für den Eigenverbrauch erworben und bezahlt wurden;
  • Staatliche Abgaben für Telefon, Strom, Gas oder Wasser;
  • Miet- oder Leasingsteuern, die direkt an den Staat für das Privileg gezahlt werden, Sachanlagen an andere in Alabama zu vermieten;
  • Erhöhungen der von den Finanzinstituten zwischen dem 10. Juli 1943 und dem 1. Oktober 1951 erhobenen Konzessionsabgaben der Städte und Gemeinden.

 

Auf Steuern, die nicht beim Finanzinstitut erhoben werden, werden keine Gutschriften gewährt.

Beispiele für diese Steuern:

  • Verkaufs- oder Nutzungssteuern des Staates, des Bezirks oder der Stadt auf Artikel, die zum Wiederverkauf gekauft werden, wie Schecks, Werbeartikel oder Ausrüstung;
  • Vom Verkäufer erhobene Bruttoeinkommenssteuer;
  • An andere gezahlte Miet- oder Leasinggebühren;
  • Bundessteuern jeglicher Art;
  • An Bauunternehmer oder andere Personen gezahlte Steuern für Ausrüstungen, die an Grundstücken oder beim Bau von Gebäuden usw. angebracht werden;
  • die durch dieses Kapitel auferlegte Steuer.

 

Das Finanzministerium von Alabama verlangt jetzt die Verwendung von Schedule EC, Business Credits bei der Beantragung von Steuergutschriften für Unternehmen.

Steuern, die nicht angerechnet werden, können als Abzug geltend gemacht werden.

Einige Unternehmensgutschriften müssen über My Alabama Taxes eingereicht werden. Für diese Gutschriften melden Sie sich bei My Alabama Taxes an, klicken Sie auf den Link für das Verbrauchssteuerkonto des Finanzinstituts und wählen Sie unter dem Abschnitt "I Want To" die Option "Submit a Credit Claim". Wählen Sie die beantragte Gutschrift aus dem Dropdown-Menü aus, geben Sie die Daten des Steuerzahlers ein und fügen Sie die entsprechenden Unterlagen oder Bescheinigungen bei. Wenn Sie kein My Alabama Taxes-Konto oder die My Alabama Taxes Online-Registrierungskarte mit den für die Einrichtung eines My Alabama Taxes-Kontos erforderlichen Kontoinformationen besitzen, wenden Sie sich bitte an die Business Income Tax Section unter 334-242-1170, Option 6, um diese Informationen anzufordern.

Liste EC. Das Finanzministerium von Alabama verlangt jetzt die Verwendung des Formulars EC bei der Beantragung von Steuergutschriften für Unternehmen. Anhand dieser Tabelle kann der Steuerzahler den Gesamtbetrag der zulässigen Steuergutschriften berechnen. Die in der Tabelle EC, Business Credit, eingetragenen Beträge werden in das Formular ET-1, Seite 1, Zeile 17, übertragen. Diese Tabelle muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden, um die Gutschrift(en) zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie in den Anweisungen für die Anlage EC.

Wenn der Steuerpflichtige 20 Prozent oder mehr der Aktien nach Stimmen oder Wert der ausschüttenden Körperschaft besitzt, sind Dividendeneinkünfte, einschließlich der in 26 U.S.C. § 951 beschriebenen Beträge, von Nicht-US-Körperschaften in demselben Umfang abzugsfähig, in dem solche Dividendeneinkünfte nach 26 U.S.C. § 243 abzugsfähig wären, wenn sie von US-Körperschaften stammen würden.

Der Betrag, der gemäß 26 U.S.C. § 78 als Dividende behandelt wird.

Ein Finanzinstitut kann den entsprechenden Prozentsatz der Dividendenerträge eines Captive-REIT abziehen, wenn diese Dividendenerträge gemäß 26 U.S.C. abzugsfähig wären § 243 abzugsfähig wären, wenn sie von einem Rechtsträger stammen, der kein REIT im Sinne von Abschnitt 40-18-1-(27) ist, dessen Aktien oder Genussscheine nicht regelmäßig an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt werden und der zu irgendeinem Zeitpunkt in der letzten Hälfte des Steuerjahres im Besitz einer Vereinigung ist oder von einer Vereinigung kontrolliert wird, die als Körperschaft steuerpflichtig und nicht gemäß 26 U.S.C. § 501(a) von der Steuer befreit ist, oder einem REIT im Sinne von Abschnitt 40-18-1(27).

Dividenden, die von anderen Credit Unions und Credit Union Service-Organisationen im Sinne des Bundesgesetzes und der Vorschriften der National Credit Union Administration erhalten werden, sind bei der Berechnung des Nettoeinkommens eines Kredits von den Erträgen des Jahresabschlusses abzuziehen.