Ja, eine Personengesellschaft oder ein anderer Rechtsträger, der als Unterkapitel-K-Rechtsträger eingestuft ist, muss eine zusammengesetzte Steuererklärung einreichen und zusammengesetzte Zahlungen im Namen seiner nicht ansässigen Eigentümer oder Mitglieder leisten, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres einen oder mehrere nicht ansässige Eigentümer oder Mitglieder gibt. Das Gesetz befreit Alabama QIPs im Allgemeinen von der Pflicht zur Abgabe einer zusammengesetzten Erklärung und Zahlung.