Ich bin ein Finanzinstitut, das neu in Alabama ist und dessen erste Zahlung und/oder Steuererklärung in der laufenden Steuerperiode fällig ist. Muss ich ein Verbrauchsteuerkonto für ein Finanzinstitut einrichten?
Ja, wenn Sie eine neue Körperschaft ohne ein ADOR-Steuerzahlerkonto sind, muss ein Antrag auf Registrierung eines neuen Steuerzahlers/Kontos über My Alabama Taxes (MAT) ausgefüllt werden. Die für die Registrierung erforderlichen Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://revenue.alabama.gov/business-registration/ und klicken Sie auf die Registerkarte "New Entities".
Wenn Sie eine bestehende Einrichtung ohne MAT-Steuerkonto sind, besuchen Sie MAT, um ein neues Steuerkonto zu beantragen. Um ein neues Steuerkonto zu beantragen, klicken Sie auf den folgenden Link: https://revenue.alabama.gov/business-registration/ und klicken Sie auf die Registerkarte "Existing Entities".