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Muss ich ein Verbrauchsteuerkonto bei einem Finanzinstitut anmelden?

Ich bin ein Finanzinstitut, das neu in Alabama ist und dessen erste Zahlung und/oder Steuererklärung in der laufenden Steuerperiode fällig ist. Muss ich ein Verbrauchsteuerkonto für ein Finanzinstitut einrichten?

Ja, wenn Sie eine neue Körperschaft ohne ein ADOR-Steuerzahlerkonto sind, muss ein Antrag auf Registrierung eines neuen Steuerzahlers/Kontos über My Alabama Taxes (MAT) ausgefüllt werden. Die für die Registrierung erforderlichen Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://revenue.alabama.gov/business-registration/ und klicken Sie auf die Registerkarte "New Entities".

Wenn Sie eine bestehende Einrichtung ohne MAT-Steuerkonto sind, besuchen Sie MAT, um ein neues Steuerkonto zu beantragen. Um ein neues Steuerkonto zu beantragen, klicken Sie auf den folgenden Link: https://revenue.alabama.gov/business-registration/ und klicken Sie auf die Registerkarte "Existing Entities".

Ja, wenn Sie ein neues Unternehmen ohne ein ALDOR-Steuerzahlerkonto sind, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung eines neuen Steuerzahlers/Kontos über das Portal My Alabama Taxes ausfüllen. Die für die Registrierung erforderlichen Informationen finden Sie unter https://www.revenue.alabama.gov/entity-registration/register-a-business/.

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen ohne ein My Alabama Taxes-Steuerkonto sind, besuchen Sie My Alabama Taxes, um ein neues Steuerkonto zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.revenue.alabama.gov/entity-registration/register-a-business/.

Häufig gestellte Fragen zur Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

Geänderte Steuererklärungen sollten vollständig und genau ausgefüllt werden. Geänderte Steuererklärungen sollten eine ausführliche Erklärung für die Einreichung der geänderten Steuererklärung, Belege zur Bestätigung der geänderten Änderungen und die Berechnung des zusätzlich fälligen Betrags oder der fälligen Erstattung enthalten. Leere oder unvollständig ausgefüllte Steuerformulare erfordern eine besondere Behandlung, die die Bearbeitung verzögert und unnötige Kosten verursacht.

Abschnitt 41-1-20, Code of Ala. 1975, schreibt elektronische Zahlungen vor, wenn Ihre Steuerschuld $750 beträgt.

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite Pay by EFT/ACH.

ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular FIE-V erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.

 

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite "Make A Payment".

ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anzumelden. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglichen.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie

Formulare

Die Kreditgenossenschaften tragen ihren Jahresüberschuss in Zeile 1 des Formulars ET-1 ein.

Abschnitt 40-16-1.3, Code of Alabama 1975, besagt, dass das Nettoeinkommen für Credit Unions das "Bilanzergebnis ist, d.h. das endgültige Nettoeinkommen, d.h. die Gesamteinnahmen abzüglich der Gesamtausgaben, das für Bilanzzwecke berechnet und dem Internal Revenue Service als steuerbefreite Organisation und der Alabama Credit Union Administration (ACUA) oder einer anderen staatlichen Aufsichtsbehörde gemeldet wird".

Als Beleg für Zeile 1 müssen die Credit Unions zusammen mit dem Formular ET-1 eine Kopie des Bundesformulars 990/990T und des bei der National Credit Union Association (NCUA) eingereichten Call Reports oder einer anderen berichtenden/versichernden Stelle wie American Share Insurance (ASI) einreichen.

Ja, der Steuerpflichtige kann das Alabama-Formular PWR einreichen, nachdem er alle fälligen Steuern und Zinsen bezahlt hat. Die PWR garantiert keine Befreiung von der Strafe. Das Formular PWR finden Sie unter revenue.alabama.gov.

 

Ja. Die Bundesgrenze liegt bei 10 % des steuerpflichtigen Einkommens auf Bundesebene, ohne dass der Abzug in Anspruch genommen wird.