Die Kreditgenossenschaften tragen ihren Jahresüberschuss in Zeile 1 des Formulars ET-1 ein.
Abschnitt 40-16-1.3, Code of Alabama 1975, besagt, dass das Nettoeinkommen für Credit Unions das "Bilanzergebnis ist, d.h. das endgültige Nettoeinkommen, d.h. die Gesamteinnahmen abzüglich der Gesamtausgaben, das für Bilanzzwecke berechnet und dem Internal Revenue Service als steuerbefreite Organisation und der Alabama Credit Union Administration (ACUA) oder einer anderen staatlichen Aufsichtsbehörde gemeldet wird".
Als Beleg für Zeile 1 müssen die Credit Unions zusammen mit dem Formular ET-1 eine Kopie des Bundesformulars 990/990T und des bei der National Credit Union Association (NCUA) eingereichten Call Reports oder einer anderen berichtenden/versichernden Stelle wie American Share Insurance (ASI) einreichen.