Der lizenzierte Händler muss mindestens 10 Kalendertage vor der Durchführung des Verkaufs außerhalb des Geländes eine Lizenz für eine Verkaufsveranstaltung beantragen. Die Antragsgebühr beträgt $25.
Der Verkauf außerhalb des Standorts darf nicht mehr als 3 Mal pro Händlerlizenzjahr stattfinden, wobei jeder Verkauf nicht länger als 10 aufeinanderfolgende Kalendertage dauern darf.
An dem Ort, an dem der Verkauf außerhalb des Geländes stattfindet, muss ein temporäres Schild angebracht werden.
Ein Vermittler eines Verkaufs außerhalb des Standorts muss eine Hauptlizenz für Verkäufe außerhalb des Standorts erhalten. Der Vermittler ist verpflichtet, die Lizenz der teilnehmenden Händler zu überprüfen. Der Vermittler muss auf dem Antrag die Lizenznummer jedes teilnehmenden Händlers für den Verkauf außerhalb des Standorts angeben. Handelt es sich bei dem Händler und dem Vermittler um ein und dieselbe Person, ist nur die Hauptlizenz für den Verkauf außerhalb des Standorts erforderlich.
(Abschnitt 40-12-395, Gesetzbuch von Alabama 1975)