Abschnitt 41-1-20, Code of Ala. 1975, schreibt elektronische Zahlungen vor, wenn Ihre Steuerschuld $750 beträgt.
Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:
ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite Pay by EFT/ACH.
ACH Debit – Taxpayers making e-payments via ACH Debit who have an active revenue tax account can log in to My Alabama Taxes. Taxpayers can also use the “Make a payment” link to make non-logged in payments. Pre-registration is not necessary to make a payment on an invoice or assessment.
Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.
Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular FIE-V erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.