Abschnitt 41-1-20, Code of Ala. 1975, schreibt elektronische Zahlungen vor, wenn Ihre Steuerschuld $750 beträgt.
Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:
ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite Pay by EFT/ACH.
ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.
Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.
Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular FIE-V erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.