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Sample Temporary Tag – Issued by licensing officials and  other designated agents/manufacturers

Ausgestellt für:
Code-Abschnitt:
ADMIN. Rule 810-5-1-.228
Erforderliche Dokumente

Gebühren für die Anmeldung:

Die Gebühr für die Ausstellung jedes zeitlich begrenzten Lizenzschildes beträgt 2,25 Dollar und wird von dem benannten Vertreter oder dem Hersteller oder Händler, der sich gemäß Abschnitt 32-6-212 qualifiziert, eingezogen.

Weitere Informationen:

Zusätzliche Gebühren:

Von jeder erhobenen Gebühr überweist der benannte Vertreter, Hersteller oder Händler 1,50 Dollar an das Ministerium zur Einzahlung in den öffentlichen Straßen- und Brückenfonds des Bundesstaates Alabama und 0,75 Dollar an den Bezirk, in dem die vorübergehende Lizenzmarke ausgestellt wird, zur Einzahlung in die Staatskasse des Bezirks, vorausgesetzt, dass in allen Bezirken, in denen der Nachlassrichter auf Gebührenbasis statt auf Gehaltsbasis entschädigt wird, diese 0,75 Dollar an den Nachlassrichter gezahlt werden.

Information:

Ein benannter Vertreter im Sinne von Abschnitt 32-8-34, Code of Alabama 1975, kann dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, das in einem beliebigen Bundesstaat dauerhaft zugelassen werden soll, ein vorläufiges Kennzeichen und eine vorläufige Zulassungsbescheinigung ausstellen, die ab dem Ausstellungsdatum zwanzig (20) Tage gültig sind. Die Zulassungsbeamten können dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, das in diesem Staat zugelassen werden soll, ein vorläufiges Kennzeichen und eine vorläufige Zulassungsbescheinigung ausstellen, wenn aufgrund der Umstände ein dauerhaftes Kennzeichen nicht sofort ausgestellt werden kann oder wenn nach dem Urteil des Zulassungsbeamten ein triftiger Grund für die Ausstellung eines solchen vorläufigen Kennzeichens und einer solchen Zulassungsbescheinigung vorliegt. Ein Zulassungsbeamter kann ein vorläufiges Kennzeichen für ein Kraftfahrzeug für einen Zeitraum von insgesamt höchstens 60 Tagen ausstellen.

Ein Hersteller eines Kraftfahrzeugs, eines Wohnmobils, eines Wohnwagens, eines Reiseanhängers, eines Sattelanhängers oder eines Anhängers, einschließlich eines Nutzanhängers, oder eines Wohnanhängers, der auf einem Fahrgestell oder einem Untergestell als integraler Bestandteil hergestellt und von einem selbstfahrenden Fahrzeug gezogen wird, der eine Herstellungs-, Konstruktions- oder Montageanlage in diesem Staat hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Kennzeichens und einer vorläufigen Zulassung stellen, die zwanzig (20) Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, oder Montagewerk in diesem Bundesstaat hat, kann bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Kennzeichens und einer vorläufigen Zulassung stellen, die für zwanzig (20) Tage ab dem Ausstellungsdatum in Verbindung mit einem solchen Wohnmobil, Wohnwagen, Reiseanhänger, Auflieger oder Anhänger, einschließlich Nutzanhängern, oder Wohnanhänger gültig sind, der in diesem Bundesstaat hergestellt wurde und der in einem anderen Bundesstaat als Alabama gemäß Abschnitt 32-6-212, Code of Alabama 1975, dauerhaft zugelassen werden soll. Ein Transporteur von Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnanhängern, Reiseanhängern, Hausanhängern, Sattelanhängern oder Anhängern, einschließlich Nutzanhängern, kann bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Kennzeichens und einer vorläufigen Zulassung stellen, die für zwanzig (20) Tage ab dem Ausstellungsdatum im Zusammenhang mit dem Transport dieser Fahrzeuge gültig sind.

Ein Bootshersteller, der in diesem Bundesstaat eine Fertigungs-, Konstruktions- oder Montageanlage hat, kann beim Ministerium die Ausstellung eines vorläufigen Kennzeichens und einer vorläufigen Zulassungsbescheinigung für den Bootsanhänger beantragen, der zum Transport des von ihm in diesem Bundesstaat hergestellten Bootes verwendet wird, wenn das Boot in einem anderen Bundesstaat als Alabama ansässig sein soll. Ein Bootshändler kann beim Ministerium auch die Ausstellung von vorläufigen Nummernschildern und vorläufigen Zulassungsbescheinigungen beantragen, die ab dem Ausstellungsdatum zwanzig (20) Tage lang für einen Bootsanhänger gültig sind, der für den Transport eines von ihm verkauften Bootes verwendet wird, das seinen Wohnsitz in einem anderen Staat als Alabama haben soll.

Wenn das Ministerium dies genehmigt, muss ein solcher Hersteller oder Händler eine Bürgschaft (Formular MVT 4-3) mit einer in diesem Bundesstaat zugelassenen Bürgschaft abschließen, die an den Bundesstaat Alabama in der in Abschnitt 40-12-398, Code of Alabama 1975, vorgesehenen Höhe zu zahlen ist. Unter der Voraussetzung, dass ein Hersteller oder Händler, der eine Bürgschaft gemäß Abschnitt 32-8-34, 32-20-22 oder 40-12-398, Code of Alabama 1975, eingegangen ist, nicht verpflichtet ist, eine weitere Bürgschaft gemäß diesem Abschnitt einzuholen. Ein solcher Hersteller oder Händler kann seine Pflichten gemäß dieser Abteilung entweder persönlich oder durch einen seiner leitenden Angestellten oder Mitarbeiter erfüllen.

Beauftragte und Hersteller, die vorläufige Kennzeichen und vorläufige Registrierungen ausstellen, müssen Aufzeichnungen über alle ausgestellten vorläufigen Kennzeichen und vorläufigen Registrierungen ein Jahr lang aufbewahren. Das Finanzministerium kann diese Aufzeichnungen auf Anfrage prüfen. Erfüllt ein Bevollmächtigter oder ein Hersteller seine Pflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe von vorläufigen Kennzeichen und vorläufigen Registrierungen nicht gewissenhaft, so kann ihm diese Befugnis entzogen werden.

Vorübergehende Schilder, die für einen Lkw oder eine Sattelzugmaschine mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwölftausend (12.000) Pfund ausgegeben werden, müssen den Vermerk "Nur Leergewicht" tragen.

Das vorläufige Kennzeichen sollte gemäß Abschnitt 32-6-51, Code of Alabama 1975, an dem Fahrzeug angebracht werden, für das es ausgestellt wurde. Die vorläufige Zulassung sollte im Inneren des Fahrzeugs aufbewahrt werden.