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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

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Autoverwerter/Teileverwerter/BID

  • Autoverwerter/Teileverwerter/BID

Werden Sie Autodemonteur und Teileverwerter

1. Anwenden

  • Alle Personen, die eine Lizenz für Autodemontage und Teileverwertung beantragen, müssen dem Finanzministerium von Alabama die eindeutige Registrierungsnummer des Antragstellers mitteilen, die vom Verwalter des National Motor Vehicle Title Information System (NMVTIS ID Number) vergeben wird. DIE NMVTIS-NUMMER IST OBLIGATORISCH.
  • Apply for License – Alabama Partner Registration
  • Anmeldegebühr - $225 (nur online per Kreditkarte)
  • Bürgschaft (mit Vollmacht) - $50.000
    Wenn die Bürgschaft nicht bei der Abteilung für Händlerlizenzen hinterlegt ist, müssen die unterzeichnete Bürgschaft und die Vollmacht zusammen mit dem Demontagelizenz-Übermittlungsdokument eingereicht werden. Das Formular für die Bürgschaft ist verfügbar, sobald der elektronische Antrag ausgefüllt ist.

2. Käufe registrieren

  • Jeder Demontagebetrieb und jeder Teileverwerter muss ein Register aller Käufe und Verkäufe von Kraftfahrzeugen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Kaufs oder Verkaufs führen.

3. Beantragen Sie eine Käuferidentifikationskarte (BID)

  • Anwenden - Alabama Partner Registration
    • Kopie der Lizenz für Autodemontage und Teileverwertung (nur für Antragsteller aus anderen Bundesländern).
    • Eine lesbare Kopie des aktuellen Führerscheins des Antragstellers.
  • Antragsgebühr - $10 pro Karte
    • Limit 3 pro Lizenzjahr

4. Erneuern Sie

  • Lizenzjahr - 1. Oktober bis 30. September
  • Verlängerungszeitraum - Muss bis zum 31. Oktober verlängert werden
  • Verspätungsgebühr/Strafgebühr - Bei einer Verlängerung der Demontagegenehmigung nach dem 31. Oktober wird eine Strafe von 15 % und die entsprechenden Zinsen erhoben.

Definition: Für die Zwecke dieses Artikels wird davon ausgegangen, dass eine Person, Firma oder Gesellschaft das Geschäft eines Autodemontage- und -teilerecyclers betreibt, wenn diese Person, Firma oder Gesellschaft mehr als 30 Tage lang 10 oder mehr betriebsunfähige Kraftfahrzeuge besitzt. Dies gilt nicht für zugelassene Reparaturbetriebe, die Fahrzeuge für Reparaturen bereithalten, oder für zugelassene Schrotthändler, die Fahrzeuge zum Zwecke des Recyclings von Altmetall halten. Ferner zählen dazu keine Unternehmen, die ihre eigenen Fahrzeuge für den eigenen Gebrauch reparieren, umbauen oder überholen oder die ein für den eigenen Gebrauch erworbenes Fahrzeug entsorgen.(Abschnitt 40-12-410, Gesetzbuch von Alabama 1975)

Keine Person, Firma oder Gesellschaft, die nicht über eine Lizenz des Alabama Department of Revenue verfügt, darf das Geschäft eines Autodemontage- und Teileverwertungsunternehmens ausüben. Lizenzen werden von der Motor Vehicle Division, Dealer License Section, P.O. Box 327643, Montgomery, AL 36132-7643, ausgestellt.