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HINWEIS Alle Einzelhändler von Bier, Wein und Tabakwaren und alle Einzelhändler, die bei der Einziehung und Abführung der Umsatzsteuer nicht korrekt vorgehen

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: Oktober 1, 2019

HINWEIS

AN: Alle Einzelhändler von Bier, Wein und Tabakwaren und alle Einzelhändler, die bei der Einziehung und Abführung der Umsatzsteuer gegen die Vorschriften verstoßen

Ab dem 1. Januar 2020 müssen bestimmte Einzelhändler, die im Bundesstaat Alabama tätig sind und eine Umsatzsteuerlizenz beantragen oder erneuern oder die die Vorschriften nicht einhalten, eine einmalige Bürgschaft in Höhe von mindestens 25.000 US-Dollar für einen Zeitraum von zwei Jahren erwerben und aufrechterhalten.

Bürgschaften sind für Einzelhändler, die Bier, Wein und Tabakwaren verkaufen, erforderlich:
- einen Erstantrag auf eine Umsatzsteuerlizenz für den Verkauf von Bier, Wein und Tabakwaren im Einzelhandel stellen; oder
- eine abgelaufene oder annullierte Umsatzsteuerlizenz für den Verkauf von Bier, Wein und Tabakwaren im Einzelhandel erneuern.
Die Bürgschaftsanforderung für die oben genannten Personen kann entfallen, wenn der Antragsteller und ein derzeitiger Lizenzinhaber, der die Lizenzanforderungen erfüllt, verbundene Parteien oder Mitglieder einer kontrollierten Gruppe sind (siehe Code of Alabama 1975, Abschnitt 40-23-6(b)(2)).

Bürgschaften sind für lizenzierte Einzelhändler erforderlich, die Artikel verkaufen, die:
- die ab dem 1. Januar 2020 bei der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer nicht mehr konform sind.
Der nicht konforme Einzelhändler wird vom Ministerium benachrichtigt, dass er eine einmalige Bürgschaft erwerben und aufrechterhalten muss. Die Bürgschaft beläuft sich auf den Betrag der tatsächlichen Umsatzsteuerschuld für die drei Monate vor der Nichteinhaltung der Vorschriften, mindestens jedoch auf 25.000 US-Dollar, und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Lizenznehmer hat dreißig Tage Zeit, um die Bürgschaft zu hinterlegen oder beim Ministerium eine Beschwerde einzureichen.

Die Bürgschaft muss vom Antragsteller als Auftraggeber und von einer im Bundesstaat Alabama zugelassenen Bürgschaftsgesellschaft ausgefertigt werden. Die Anweisungen für die Ausfertigung einer Umsatzsteuerbürgschaft sowie das Bürgschaftsformular können auf der Website des Ministeriums unter https://revenue.alabama.gov/sales-use/ abgerufen werden .

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