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HINWEIS Gemeinden, die rechtzeitig Berichte über die polizeiliche Zuständigkeit für das Geschäftsjahr 2021 einreichen

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Posted: Juli 25, 2023

Am 12. Juli 2023 teilte der Rechnungshof mit, dass die nachstehend aufgeführten Gemeinden Jahresberichte über Lizenzeinnahmen oder andere Steuern und Gebühren, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß dem Gesetz 2021-297 erhoben wurden, eingereicht haben. Diese Gemeinden können weiterhin kommunale Lizenzen, Steuern und Gebühren in ihrem Zuständigkeitsbereich erheben.

Das Verbot der Erhebung von kommunalen Lizenzen, Steuern und Gebühren ist auf Gemeinden beschränkt, die die Meldebestimmungen des Gesetzes 2021-297 nicht eingehalten haben. Dieses Verbot gilt weder für Lizenzen, Steuern und Gebühren innerhalb der Stadtgrenzen einer Gemeinde noch für Lizenzen, Steuern und Gebühren auf Bundes- oder Landesebene. Die lokalen Steuern innerhalb der Stadtgrenzen einer Gemeinde und alle staatlichen und regionalen Steuern müssen erhoben und abgeführt werden. Weitere Bekanntmachungen zu diesem Gesetz können unter https://www.revenue.alabama.gov/notice-act-2021-297-removal-of-certain-police-jurisdiction-license-taxes-and-fees/ abgerufen werden . Weitere Informationen finden Sie im Gesetz 2021-297.

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Alabama Department of Revenue
P.O. Box 327790
Montgomery, AL 36132-7790
334-242-1490

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