Am 12. Juli 2023 teilte der Rechnungshof mit, dass die nachstehend aufgeführten Gemeinden Jahresberichte über Lizenzeinnahmen oder andere Steuern und Gebühren, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß dem Gesetz 2021-297 erhoben wurden, eingereicht haben. Diese Gemeinden können weiterhin kommunale Lizenzen, Steuern und Gebühren in ihrem Zuständigkeitsbereich erheben.
![](https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2023/07/230725_Complying_Jurisdictions_July2023.png)
Das Verbot der Erhebung von kommunalen Lizenzen, Steuern und Gebühren ist auf Gemeinden beschränkt, die die Meldebestimmungen des Gesetzes 2021-297 nicht eingehalten haben. Dieses Verbot gilt weder für Lizenzen, Steuern und Gebühren innerhalb der Stadtgrenzen einer Gemeinde noch für Lizenzen, Steuern und Gebühren auf Bundes- oder Landesebene. Die lokalen Steuern innerhalb der Stadtgrenzen einer Gemeinde und alle staatlichen und regionalen Steuern müssen erhoben und abgeführt werden. Weitere Bekanntmachungen zu diesem Gesetz können unter https://www.revenue.alabama.gov/notice-act-2021-297-removal-of-certain-police-jurisdiction-license-taxes-and-fees/ abgerufen werden . Weitere Informationen finden Sie im Gesetz 2021-297.
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Alabama Department of Revenue
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Montgomery, AL 36132-7790
334-242-1490