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Verkaufssteuer

  • Verkaufssteuer

Über die Umsatzsteuer

Die Verkaufssteuer ist eine Vorzugssteuer, die auf den Einzelhandelsverkauf von Sachgütern erhoben wird, die in Alabama
von in Alabama ansässigen Unternehmen verkauft werden. Die Steuer wird vom Verkäufer bei seinem Kunden erhoben und
direkt an den Staat abgeführt. Alle Verkäufe von Sachgütern sind Einzelhandelsverkäufe, mit Ausnahme derjenigen
, die als Großhandelsverkäufe definiert sind.

Abhebungen

Entnahmen sind im Großhandel gekaufte Gegenstände, die zur Verwendung entnommen werden. Eine Entnahme umfasst alle Artikel, die steuerfrei für den Wiederverkauf erworben wurden, aber aus dem Bestand entnommen und vom Eigentümer/den Angestellten verwendet werden, anstatt verkauft zu werden. Entnahmen sind steuerpflichtig, und die Kosten für diese Artikel sollten in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden. Eine Entnahme umfasst auch die Kosten für Gegenstände, die aus dem Lagerbestand entnommen und vom Verkäufer und/oder seinen Angestellten für die Errichtung von Immobilien verwendet werden.

Welche Arten von Verkäufen werden getätigt, bei denen keine Umsatzsteuer anfällt?

  • Verkäufe von steuerbefreiten Artikeln - Einige der häufigsten Artikel, die steuerbefreit sind, sind: verschreibungspflichtige Medikamente, Benzin und Motoröl (Kerosin und Heizöl sind steuerpflichtig), Düngemittel/Insektizide/Fungizide, wenn sie für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, Saatgut für Pflanzzwecke, Futtermittel für Vieh und Geflügel (ausgenommen zubereitetes Futter für Hunde und Katzen), Küken und Küken, Vieh, Verkäufe an den U.S., Bundesstaat Alabama und andere Regierungsbehörden des Bundesstaates Alabama, Arbeit zur Reparatur oder Installation von Gegenständen ist von der Steuer befreit, solange sie als separater Posten auf der Rechnung des Kunden ausgewiesen wird (Arbeit zur Herstellung eines Gegenstands ist nicht befreit). Hinweis: Zigaretten und Bier sind nicht von der Verkaufs- oder Nutzungssteuer befreit.
  • Verkäufe an steuerbefreite Organisationen - Verkäufe, die direkt an die Bundesregierung, den Bundesstaat Alabama sowie an Landkreise und Städte innerhalb des Bundesstaates getätigt werden; Verkäufe, die direkt an Schulen (nicht an Kindertagesstätten) innerhalb des Bundesstaates getätigt werden; Verkäufe, die an Krankenhäuser und Pflegeheime getätigt werden, die sich im Besitz von Städten und Landkreisen befinden und von diesen betrieben werden; Verkäufe, die an einige gemeinnützige Organisationen getätigt werden, die von der Legislative des Bundesstaates Alabama ausdrücklich von der Steuer befreit wurden - Beispiele hierfür sind unter anderem die Alabama Sheriffs Boys Ranch, Boy Scouts und Girl Scouts of America. Hinweis: Nicht alle gemeinnützigen Organisationen sind von der Steuer befreit.
  • Mit Lebensmittelmarken bezahlte Verkäufe - Die Befreiung gilt nur für Artikel, die tatsächlich mit Lebensmittelmarken gekauft werden. Alle anderen Einkäufe von Teilnehmern des Lebensmittelmarkenprogramms unterliegen weiterhin der Umsatzsteuer.
  • Großhandelsverkäufe (Verkäufe zum Wiederverkauf) - Verkäufe an lizenzierte Einzelhändler, Jobber, Dealer oder andere Großhändler zum Wiederverkauf.

Lokale Verkaufssteuer

Neben der bundesstaatlichen Verkaufssteuer werden auch lokale Verkaufssteuern fällig, deren Sätze variieren. Der Bundesstaat Alabama verwaltet über 200 verschiedene Stadt- und Landkreisumsatzsteuern; wir verwalten jedoch nicht alle Landkreis- oder Stadtumsatzsteuern. Wenden Sie sich daher an alle Bezirke und Gemeinden, in denen Sie geschäftlich tätig sind, um festzustellen, ob Sie sich dort für die Erhebung der lokalen Steuer registrieren lassen sollten. Der Rabatt für die lokale Umsatzsteuer ist der gleiche wie für die staatliche Umsatzsteuer. Für nicht staatlich verwaltete lokale Steuern, die über My Alabama Taxes/ONE SPOT eingereicht werden können, kann jedoch ein anderer Rabattsatz gelten, und My Alabama Taxes wurde entsprechend programmiert. 

Häufigkeit der Einreichung und Fälligkeitsdatum

Die Umsatzsteuer ist monatlich fällig, wobei die Erklärungen und Überweisungen bis zum 20. des Monats für die Verkäufe des Vormonats einzureichen sind. Gemäß Abschnitt 40-23-7, Code of Alabama 1975, können Sie jedoch eine vierteljährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 2.400 $ haben. 

Sie können eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 1.200 $ haben. Sie können auch eine halbjährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von 30 Tagen Verkäufe tätigen. 

Sie können den Status einer Jahressteuererklärung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600 USD beträgt. 

Sie können auch eine jährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als einem Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Tagen Verkäufe tätigen. 

Eine Änderung des Anmeldestatus kann nur jedes Jahr vor dem 20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für dieses Kalenderjahr vorzunehmen.  

Bei rechtzeitiger Einreichung werden Rabatte gewährt. Hinweis: Bei Zahlung per EFT müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am oder vor dem Fälligkeitstag übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. 

Was ist ONE SPOT?

ONE SPOT bietet eine einzige Anlaufstelle für die Anmeldung aller staatlich verwalteten lokalen Umsatz-, Nutzungs-, Miet- und Beherbergungssteuern sowie der nicht staatlich verwalteten Umsatz-, Nutzungs- und Mietsteuern.