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Vereinfachte Steuer für Verkäufer (SSUT)

  • Vereinfachte Steuer für Verkäufer (SSUT)

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DasGesetz 2015-448 mit dem Titel "Simplified Sellers Use Tax Remittance Act" ermöglicht es berechtigten Verkäufern, an einem Programm zur Erhebung, Meldung und Überweisung einer pauschalen achtprozentigen (8%) Verkäufernutzungssteuer auf alle Verkäufe in Alabama teilzunehmen. Ein berechtigter Verkäufer ist ein Verkäufer, der Sachanlagen oder eine Dienstleistung in den Bundesstaat Alabama aus einem Bestand oder von einem Standort außerhalb des Bundesstaates verkauft, aber keine physische Präsenz im Bundesstaat Alabama hat und der nicht anderweitig gemäß den Abschnitten 41-4-116 oder 40-23-190, Code of Alabama 1975, verpflichtet ist, Steuern auf Verkäufe in den Bundesstaat zu erheben.

DasGesetz 2017-82 ändert das Gesetz über die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer. Ab dem 1. Juli 2017 kann ein Teilnehmer des Programms im Programm verbleiben, es sei denn, der Verkäufer weist gemäß Abschnitt 40-23-190 einen Nexus über ein Ladengeschäft oder eine Zugehörigkeit zu einem anderen Unternehmen mit physischer Präsenz nach, das Einzelhandelsverkäufe in Alabama tätigt, und zwar unabhängig von der Dauer der Teilnahme am Programm.

Das Gesetz von 2017 legt auch fest, dass das Ministerium den Namen der teilnahmeberechtigten Verkäufer, das Datum, an dem der teilnahmeberechtigte Verkäufer mit der Teilnahme an dem Programm begonnen hat, und gegebenenfalls das Datum, an dem der teilnahmeberechtigte Verkäufer die Teilnahme an dem Programm beendet hat, veröffentlichen kann.

Mit demGesetz 2018-539 wird das Gesetz über die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer geändert, und ab dem 1. Januar 2019 müssen Marktplatzvermittler die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer auf alle Marktplatzverkäufe, einschließlich der Verkäufe von Marktplatzverkäufern, einziehen und abführen oder solche Verkäufe an ALDOR melden und Kundenbenachrichtigungen versenden.

Spätestens bis zum 1. Januar 2019 müssen sich Marktplatzvermittler, die über den Marktplatz in Alabama Verkäufe im Wert von 250.000 Dollar oder mehr tätigen, entweder beim ALDOR registrieren lassen, um die vereinfachte Verkäufer-Nutzungssteuer auf Einzelhandelsverkäufe, die über den Marktplatz von oder im Namen eines Marktplatzverkäufers getätigt und nach Alabama geliefert werden, zu erheben und abzuführen, unabhängig davon, ob dies durch den Marktplatzvermittler oder eine andere Person geschieht, oder solche Einzelhandelsverkäufe an ALDOR melden und Kundenbenachrichtigungen gemäß Abschnitt 40-2-11 (7) (b) und den darunter verkündeten Regeln übermitteln.

Ab dem 1. Januar 2019 gilt ein Rabatt von 2 % für die ersten 400.000 US-Dollar an erhobenen und überwiesenen Steuern. Der Rabatt darf 8.000 $ pro Monat nicht überschreiten. Für Steuern, die nicht rechtzeitig gemäß den Programmverfahren gemeldet und an das Ministerium überwiesen werden, wird kein Rabatt gewährt.

Ab dem 5. Juni 2019 aktualisiert das Gesetz 2019-382 die Amnestie- und Sammelklagenbestimmungen für berechtigte Verkäufer. Das Gesetz von 2019 legt fest, dass einem zugelassenen Verkäufer, der an dem Programm teilnimmt, eine Amnestie für nicht eingezogene vereinfachte Verkäufer-Gebrauchssteuer gewährt wird, die für Verkäufe an Käufer im Bundesstaat für alle Zeiträume vor dem 1. Oktober 2019 fällig gewesen sein könnte, und dass gegen einen zugelassenen Verkäufer vor einem Gericht dieses Bundesstaats keine Sammelklage im Namen von Kunden wegen einer Überzahlung der vereinfachten Verkäufer-Gebrauchssteuer erhoben werden kann.

Das Gesetz von 2019 stellt außerdem klar, für welche Transaktionen die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer nicht erhoben und abgeführt werden kann. Die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer darf nicht anstelle der Verkaufs- und Nutzungssteuer erhoben und abgeführt werden, die von einem Genehmigungsbeamten gemäß Abschnitt 40-23-104 erhoben wird.

Um sich für die Erhebung und Abführung der pauschalen 8%igen Verkäufer-Umsatzsteuer zu qualifizieren, müssen sich die in Frage kommenden Verkäufer für das Programm bewerben und zugelassen werden, bevor sie die 8%ige Steuer erheben und abführen können. Diejenigen Verkäufer, die zur Teilnahme zugelassen wurden, werden die 8%ige vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer erheben, melden und abführen, solange sie am Programm teilnehmen. Die vereinfachte Verkaufssteuer muss bis zum 20. eines jeden Monats für die im Vormonat erhobene Steuer elektronisch gemeldet und abgeführt werden. Darüber hinaus können teilnehmende berechtigte Verkäufer einen Rabatt in Höhe von 2 % der ordnungsgemäß erhobenen und rechtzeitig an ALDOR überwiesenen vereinfachten Verkäufernutzungssteuer abziehen und einbehalten. Hinweis: Wenn die Zahlung elektronisch erfolgt, müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16:00 Uhr (zentrale Zeit) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt.

Die Pauschalsteuer gilt für alle Verkäufe, unabhängig von dem Ort, an den in Alabama geliefert wird. Die Erhebung und Überweisung der vereinfachten Verkäufer-Gebrauchssteuer befreit den berechtigten Verkäufer und den Käufer von jeglicher zusätzlicher staatlicher und lokaler Verkaufs- oder Gebrauchssteuer auf die Transaktion. Käufer, von denen die Steuer eingezogen wurde, können eine Rückerstattung beantragen oder eine Gutschrift auf ihrer Verbrauchssteuererklärung erhalten, wenn die vom berechtigten Verkäufer eingezogenen 8 % den kombinierten staatlichen und lokalen Steuersatz des Käufers übersteigen. Der lokale Anteil der vereinfachten Verkäufer-Gebrauchssteuer wird auf der Grundlage der Einwohnerzahl auf die Städte und Bezirke des Bundesstaates Alabama verteilt.

Käufer können auch eine Rückerstattung der zu viel gezahlten SSUT beantragen, wenn sie in einem Gebiet ansässig sind, in dem der Umsatzsteuersatz niedriger ist als die pauschalen 8 %, die sie für eine Rechnung an einen SSUT-berechtigten Verkäufer gezahlt haben. Um eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern zu beantragen, klicken Sie auf den Link "Request a SSUT Refund" (SSUT-Rückerstattung beantragen) auf der Homepage von My Alabama Taxes: myalabamataxes.alabama.gov. In einem Zeitraum von 12 Monaten ist nur eine Rückerstattung pro Steuerzahler möglich.

Wenn Sie Fragen zu diesem Programm haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Umsatz- und Gebrauchssteuer unter 334-242-1490 oder unserer gebührenfreien Nummer 1-866-576-6531.

Beantragen Sie ein Konto für die vereinfachte Verkaufssteuer online über My Alabama Taxes; klicken Sie auf den Link "Obtain a new tax account".

Berechnung des Schwellenwerts von 250.000 Dollar:

Die Berechnung der Umsatzschwelle von 250.000 USD für Verkäufer und Marktplatzvermittler außerhalb des Bundesstaates, die in den Regeln 810-6-2-.90.03 und 810-6-2-.90.04 vorgesehen ist, sollte nur Einzelhandelsverkäufe umfassen, die direkt vom Verkäufer getätigt werden, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sind. Verkäufe, die nicht in die Berechnung einfließen sollten, sind Großhandelsverkäufe zum Wiederverkauf, bei denen der Käufer eine in Alabama ausgestellte Umsatzsteuerlizenz/ein Wiederverkaufszertifikat vorlegt, sowie alle Verkäufe, die über einen an der SSUT teilnehmenden Marktplatz stattfinden, der die Steuern in Alabama im Namen der Marktplatzverkäufer einzieht.

Leitfaden für Fernverkäufer und Lieferanten, die nach Alabama liefern:

Der Bundesstaat Alabama stellt keine Umsatzsteuerlizenzen (Wiederverkaufszertifikate) für Unternehmen aus, die sich nicht in Alabama befinden (keine Geschäftsräume in Alabama). Alabama betrachtet den Versandhandel als zwei getrennte Transaktionen. Die Transaktion zwischen dem Verkäufer/Versandhändler und dem Wiederverkäufer ist eine Transaktion und die Transaktion zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden in Alabama ist eine separate Transaktion. Alabama vertritt den Standpunkt, dass der Verkäufer/Versandhändler das von seinem Heimatstaat ausgestellte Wiederverkaufszertifikat akzeptieren sollte, wenn der Wiederverkäufer zum Wiederverkauf an einen in Alabama ansässigen Kunden einkauft (Versand an eine Adresse in Alabama). Wird der Verkauf zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden in Alabama als steuerpflichtig angesehen, ist der Wiederverkäufer für die Erhebung und Abführung der Steuern an Alabama verantwortlich.

Regel 810-6-1-.144.03: Alle Käufer von Einzelhandelsgütern zum Zwecke des Wiederverkaufs sind berechtigt, die Güter, die sie im Rahmen ihres regulären Geschäftsbetriebs weiterverkaufen, steuerfrei im Großhandel zu erwerben, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuerlizenz erworben haben. Diese Vorschrift gilt auch für Einzelhändler, die außerhalb Alabamas ansässig sind, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuerlizenz in dem Staat, in dem sie ansässig sind, erworben haben. (Abschnitt 40-23-6) (Verabschiedet am 10. August 1982, neu verabschiedet durch APA mit Wirkung vom 1. Oktober 1982)

Bekanntmachung: Alabama Simplified Sellers Use Tax and Marketplace Facilitators Guidance (26.07.2021)
Notice: Gesetz 2019-382 - SSUT-Amnestie, Schutz vor Sammelklagen und Klärung von nicht steuerbaren Transaktionen (07/09/2019)
Notice: Steuerrichtlinien für Online-Verkäufer (07/03/2018)
Notice: Marketplace Facilitators and Sellers (05/01/2018)
SSUT Law (§40-23-191 bis §40-23-199)
SSUT Rules (810-6-2-.90.02, 810-6-2-.90.03, and 810-6-2-.90.04)

Aktualisierte Gesetze und Regeln werden hier in Zukunft veröffentlicht.