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Transient Occupancy (Beherbergungssteuer)

  • Transient Occupancy (Beherbergungssteuer)

Behörde

Abschnitt 40-26-1 bis 40-26-21, Code of Alabama 1975.

Die Vermietung von Zimmern, Unterkünften oder Wohnungen an Durchreisende in Hotels, Motels, Gasthöfen, Ferienlagern oder Hütten, es sei denn, die Unterkünfte werden für einen Zeitraum von 180 oder mehr Tagen ununterbrochen zur Verfügung gestellt. Für Umsätze, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 getätigt werden, sind Bootsliegeplätze, Stellplätze für Zelte, Wohnmobile, Wohnanhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile, die für einen Zeitraum von 90 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen an einem beliebigen Ort bereitgestellt werden, von der Steuer ausgenommen.

5 % in den folgenden Bezirken: Blount, DeKalb, Lauderdale, Marion, Cherokee, Etowah, Lawrence, Marshall, Colbert, Franklin, Limestone, Morgan, Cullman, Jackson, Madison und Winston.

4% in allen anderen Bezirken.

Darüber hinaus können Landkreise und Gemeinden lokale Beherbergungssteuern erheben, deren Sätze zwischen 1 % und 13 % liegen. Einige der lokalen Beherbergungssteuern werden von ALDOR, einem Drittverwalter, erhoben, andere werden selbst verwaltet.

4% Steuer:
75% an den allgemeinen Fonds.
25% an das Büro für Tourismus und Reisen.

1% Steuer:
50% an die Alabama Mountain Lakes Association.
50% an die jeweiligen Bezirke.