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Beherbergungssteuer

  • Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer ist eine Vorzugssteuer für Personen, Unternehmen und Körperschaften, die Zimmer, Unterkünfte oder andere Unterkünfte an Durchreisende für einen Zeitraum von weniger als 180 Tagen ununterbrochener Nutzung vermieten oder zur Verfügung stellen, und gilt für alle Gebühren für persönliche Gegenstände, die in solchen Zimmern oder Unterkünften genutzt oder zur Verfügung gestellt werden.

Für Umsätze, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 getätigt werden, gilt die Steuer nicht für Schiffsliegeplätze, Plätze oder Räume für Zeltcamping oder Plätze oder Räume, die für Wohnmobile, Reiseanhänger, selbstfahrende Wohnmobile oder Wohnwagen, Truck-Camper oder ähnliche Freizeitfahrzeuge, die gemeinhin als Wohnmobile bekannt sind, zur Verfügung gestellt werden, die für einen Zeitraum von 90 oder mehr zusammenhängenden Tagen an irgendeinem Ort bereitgestellt werden.

Wie melde ich die Beherbergungssteuer, wenn die Beherbergungsumsätze über eine Drittplattform oder einen Vermittler getätigt wurden?

Wenn die Drittplattform oder der Vermittler die gesamte staatliche und örtliche Beherbergungssteuer für die über die Plattform/den Vermittler getätigten Transaktionen abführt, benötigen Sie weder ein staatliches noch ein örtliches Beherbergungssteuerkonto.

Wenn Sie Beherbergungstransaktionen selbst durchführen und außerdem eine Drittplattform oder einen Vermittler in Anspruch nehmen, müssen Sie ein staatliches und lokales Beherbergungssteuerkonto einrichten, um Steuern auf die von Ihnen durchgeführten Beherbergungstransaktionen einzureichen und zu zahlen. Hinweis: Sie sollten alle Transaktionen von Dritten oder Vermittlern in der Steuererklärung für Beherbergungsbetriebe angeben und diese Transaktionen dann abziehen, um die steuerpflichtigen Bruttoeinnahmen zu ermitteln.

Ich buche alle meine Beherbergungstransaktionen über eine Drittplattform oder einen Vermittler. Kann ALDOR mir eine Liste aller meiner Transaktionen zur Verfügung stellen?

Nein. Plattformen oder Vermittler von Drittanbietern bieten keine Auflistung der Höhe der Unterkunftssteuer, die auf eine einzelne oder bestimmte Unterkunftsadresse erhoben wird.

Gibt es Beherbergungsumsätze, die nicht der Beherbergungssteuer unterliegen?

Section 40-26-1 sieht die folgenden Befreiungen von der Beherbergungssteuer vor:

  • Die Steuer gilt nicht für Zimmer, Beherbergungsbetriebe oder Unterkünfte, die: (i) für einen Zeitraum von 180 zusammenhängenden Tagen oder mehr an einem beliebigen Ort; (ii) von Lagern, Konferenzzentren oder ähnlichen Einrichtungen, die von gemeinnützigen Organisationen in erster Linie zu Gunsten von und in Verbindung mit Freizeit- oder Bildungsprogrammen für Kinder, Studenten oder Mitglieder oder Gäste anderer gemeinnütziger Organisationen während eines Kalenderjahres betrieben werden; oder (iii) von privat betriebenen Lagern, Konferenzzentren oder ähnlichen Einrichtungen, die Unterkunft und Freizeit- oder Bildungsprogramme ausschließlich zu Gunsten von Kindern, Studenten oder Mitgliedern oder Gästen gemeinnütziger Organisationen während eines Kalenderjahres anbieten.
  • Für die Zwecke von Unterabschnitt (b) bedeutet "Kinder" Personen unter 21 Jahren; "Student" wird gemäß 26 U.S.C. §151(c)(4) in der jeweils gültigen Fassung oder einem Nachfolgegesetz definiert; "gemeinnützige Organisation" ist eine Organisation, die gemäß 26 USC §501(c)(3) in der jeweils gültigen Fassung oder einem Nachfolgegesetz von der Bundeseinkommenssteuer befreit ist; und "privat betrieben" bezieht sich auf ein Lager, ein Konferenzzentrum oder eine ähnliche Einrichtung, die nicht von einer gemeinnützigen Organisation im Sinne dieser Definition betrieben wird.
  • Für Umsätze, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 getätigt werden, gilt die Steuer nicht für Schiffsliegeplätze, Plätze oder Räume für Zeltcamping oder Plätze oder Räume, die für Wohnmobile, Reiseanhänger, selbstfahrende Wohnmobile oder Wohnwagen, Truck-Camper oder ähnliche Freizeitfahrzeuge, die gemeinhin als Wohnmobile bekannt sind, zur Verfügung gestellt werden, die für einen Zeitraum von 90 oder mehr zusammenhängenden Tagen an irgendeinem Ort bereitgestellt werden.
  • Gebühren für die Vermietung eines Ballsaals, eines Speisesaals, eines Clubraums, eines Proberaums, eines Konferenzraums, einer Hochzeitskapelle oder eines ähnlichen Raums, der nicht für Übernachtungszwecke bestimmt oder geeignet ist und nicht für Übernachtungszwecke genutzt wird, unterliegen nicht der gemäß diesem Kapitel erhobenen Steuer, wenn die Gebühren für die Vermietung von der Einrichtung gesondert ausgewiesen werden und der Raum ausschließlich als Raum für eine Versammlung, eine Konferenz, ein Seminar, ein Clubtreffen, eine private Feier oder eine ähnliche Aktivität genutzt wird.

Lokale Beherbergungssteuer

Die örtliche Beherbergungssteuer wird auf die gleiche Weise erhoben wie die staatliche Beherbergungssteuer, allerdings mit unterschiedlichen Sätzen. ALDOR verwaltet nicht alle Beherbergungssteuern der Kreise und Städte. Wenden Sie sich daher an alle Landkreise und Gemeinden, in denen Sie geschäftlich tätig sind, um festzustellen, ob Sie sich dort für die Erhebung der örtlichen Beherbergungssteuer registrieren lassen müssen. Der für die staatliche Beherbergungssteuer geltende Anmeldestatus und die Fälligkeit gelten auch für die lokale Beherbergungssteuer. Die Ermäßigung für die lokale Beherbergungssteuer ist die gleiche wie für die staatliche Beherbergungssteuer; für nicht staatlich verwaltete lokale Steuern, die über MAT/ONE SPOT eingereicht werden können, kann jedoch ein anderer Ermäßigungssatz gelten, und MAT ist entsprechend programmiert worden.

Häufigkeit der Einreichung und Fälligkeitsdatum

Die Steuererklärungen und -überweisungen für Übernachtungen sind bis zum 20. des Monats für den vorangegangenen Monat fällig. Sie können jedoch eine vierteljährliche Abgabe beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 2.400 $ haben.

Sie können eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 1.200 $ haben. Sie können auch eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von 30 Tagen Vermietungen vornehmen.

Sie können eine jährliche Einreichung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600 $ beträgt. Sie können auch eine jährliche Einreichung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als einem Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen Vermietungen vornehmen.

Änderungen des Anmeldestatus können nur jedes Jahr vor dem 20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für das betreffende Kalenderjahr vorzunehmen. 

Bei rechtzeitiger Einreichung werden Rabatte gewährt. Hinweis: Bei elektronischer Zahlung müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am oder vor dem Fälligkeitstag übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt.