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Miet- oder Leasingsteuer

  • Miet- oder Leasingsteuer

Behörde

Abschnitt 40-12-220 bis 40-12-227, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Rental Facilitator – Section 40-2-11(a)(7)c, Code of Alabama 1975.

Die Miet- oder Leasingsteuer ist eine Privilegsteuer, die vom Vermieter für die Vermietung oder das Leasing von Sachanlagen erhoben wird. Die Bruttoeinnahmen, einschließlich der in Rechnung gestellten Mietsteuer, aus der Vermietung oder Verpachtung von körperlichen Gegenständen unterliegen der staatlichen Mietsteuer.

Diese Steuer wird bei echten Leasingverträgen fällig, d. h. bei Leasingverträgen, bei denen das Eigentum an den Gegenständen am Ende des Leasingvertrags beim Leasinggeber verbleibt oder bei denen der Leasingnehmer eine Option hat, den Gegenstand am Ende des Leasingvertrags zum Marktwert zu erwerben.

Bedingte Verkaufsleasingverträge - solche, bei denen das Eigentum am Ende des Leasingvertrags auf den Leasingnehmer übergeht oder bei denen der Leasingnehmer eine Option hat, den Gegenstand am Ende des Leasingvertrags für 1 $ oder einen Nominalbetrag zu kaufen, ohne die Möglichkeit, den Leasinggegenstand ohne Kauf zurückzugeben - unterliegen der Umsatzsteuer. Wird das Gerät von einem Angestellten des Vermieters kontrolliert und bedient, so gilt die Transaktion als Dienstleistung und unterliegt nicht der Mietsteuer.

Rental Facilitators: Persons or entities that facilitate third-party rental transactions of Class II or Class IV property (as defined in Section 40-8-1, Code of Alabama 1975) are designated as rental facilitators. Rental facilitators are required to collect and remit rental tax for leases made to Alabama customers or comply with the notice and reporting requirements.

4% General, 1.5% Automotive, 2% Linens/Garments and additionally any local rates due for individual counties and cities.

The total proceeds of the taxes or other funds deposited in the State Treasury pursuant to Section 40-12-226 remaining after payment of the expenses of administration and enforcement of this article shall be distributed to the State General Fund.