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Miet- oder Leasingsteuer

  • Miet- oder Leasingsteuer

Die Miet- oder Leasingsteuer ist eine Privilegsteuer, die vom Vermieter für die Vermietung oder das Leasing von Sachanlagen erhoben wird. Die Bruttoeinnahmen, einschließlich der in Rechnung gestellten Mietsteuer, aus der Vermietung oder Verpachtung von körperlichen Gegenständen unterliegen der staatlichen Mietsteuer.

Diese Steuer wird bei echten Leasingverträgen fällig, d. h. bei Leasingverträgen, bei denen das Eigentum an den Gegenständen am Ende des Leasingvertrags beim Leasinggeber verbleibt oder bei denen der Leasingnehmer eine Option hat, den Gegenstand am Ende des Leasingvertrags zum Marktwert zu erwerben.

Bedingte Verkaufsleasingverträge - solche, bei denen das Eigentum am Ende des Leasingvertrags auf den Leasingnehmer übergeht oder bei denen der Leasingnehmer eine Option hat, den Gegenstand am Ende des Leasingvertrags für 1 $ oder einen Nominalbetrag zu kaufen, ohne die Möglichkeit, den Leasinggegenstand ohne Kauf zurückzugeben - unterliegen der Umsatzsteuer. Wird das Gerät von einem Angestellten des Vermieters kontrolliert und bedient, so gilt die Transaktion als Dienstleistung und unterliegt nicht der Mietsteuer.

Lokale Mietsteuer

Die örtliche Mietsteuer wird auf die gleiche Weise erhoben wie die staatliche Mietsteuer, und die Sätze sind unterschiedlich.

Häufigkeit der Einreichung und Fälligkeitsdatum

Mietsteuererklärungen und -überweisungen sind am oder vor dem 20. des Monats für die Vermietungen des Vormonats fällig. Sie können jedoch eine vierteljährliche Abgabe beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 2.400 $ haben1.

Sie können eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 1.200 $ haben. Sie können auch eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von 30 Tagen Vermietungen vornehmen.

Sie können eine jährliche Einreichung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600 $ beträgt. Sie können auch eine jährliche Einreichung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als einem Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen Vermietungen vornehmen.

Änderungen des Anmeldestatus können nur jedes Jahr vor dem 20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für das betreffende Kalenderjahr vorzunehmen.   

Bei rechtzeitiger Einreichung werden keine Rabatte gewährt. Hinweis: Bei elektronischer Zahlung müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am oder vor dem Fälligkeitstag übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. 

Vermietungsmoderatoren

Personen oder Einrichtungen, die Vermietungsgeschäfte von Klasse-II- oder Klasse-IV-Immobilien2 an Dritte vermitteln, werden als Vermietungsvermittler bezeichnet. Vermietungsvermittler müssen die Mietsteuer für Vermietungen an Kunden in Alabama einziehen und abführen oder die Melde- und Berichtspflichten erfüllen.

Vermietungsvermittler müssen ein spezielles Mietsteuerkonto bei ALDOR beantragen, um die Abführungs- und Meldepflichten zu erfüllen. Entscheidet sich der Vermietungsmakler für die Einhaltung der Melde- und Berichtspflichten anstelle der Erhebung und Abführung der Mietsteuer, dann ist eine jährliche Informationsmeldung an ALDOR zusammen mit einer jährlichen Transaktionsübersicht erforderlich, die jedem dritten Eigentümer/Vermieter zugestellt wird, der an den vom Makler vermittelten Transaktionen zur Vermietung oder Verpachtung von Immobilien der Klasse II oder IV beteiligt war.

Der jährliche Informationsbericht muss bis zum 31. Januar des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, für das der Bericht vorgelegt wird, elektronisch eingereicht werden. Die jährliche Informationsmeldung muss über das Online-Meldeportal von ALDOR unter https://myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden ; die Meldedaten können manuell eingegeben oder hochgeladen werden; klicken Sie hier für die Anweisungen zur Gestaltung der Meldung.

Es wird empfohlen, auf dem Mietvertrag oder in einer anderen Form, die für jeden dritten Eigentümer/Vermieter leicht zugänglich ist, anzugeben, ob der Vermittler die Alabama-Mietsteuer für die von ihm vermittelten Transaktionen erhebt oder nicht.

1. Abschnitt 40-23-7, Code of Alabama 1975
2. Abschnitt 40-8-1, Gesetzbuch von Alabama 1975