Die Behörde kann bei der ABC-Behörde den Entzug einer Schanklizenz beantragen, wenn das Unternehmen mit der Einreichung oder Zahlung der Gewerbesteuer ernsthaft im Rückstand ist. Unternehmen wie Restaurants, Lounges und Paketshops dürfen keine alkoholischen Produkte verkaufen, bis die Lizenz wieder erteilt ist. Weitere Informationen über den Entzug von Alkohollizenzen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Taxpayer Service Center.