- Kann für Fahrzeuge verwendet werden, die von einem Händler vorübergehend an einen Kunden verliehen werden, dessen Fahrzeug vom Händler gewartet oder repariert wird.
- Kann für Fahrzeuge verwendet werden, die vorübergehend an eine High School ausgeliehen werden, um Fahrschülern eine Ausbildung zu ermöglichen.
- Darf nur an Fahrzeugen aus dem Bestand des Händlers/Herstellers angebracht werden.
- Darf nur für eine Nutzlastfahrt auf Lkw oder Sattelzugmaschinen im Bestand eines Händlers mit mehr als 2 Achsen am Antriebsaggregat oder einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 26.000 Pfund verwendet werden. Begrenzt auf 72 Stunden Nutzung.
Wenn der Händler von seinen Kunden eine Gebühr für die oben genannten Verwendungszwecke erhebt, können keine Händlerkennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Kraftfahrzeughändler können Standardkennzeichen an Fahrzeugen aus dem Bestand des Händlers anbringen. In diesem Fall wird keine Wertsteuer fällig. (Abschnitt 40-12-264, Gesetzbuch von Alabama 1975)