Alle Lizenznehmer sind verpflichtet, dem Ministerium eine fortlaufende Kaution in Höhe von 50.000 Dollar zu hinterlegen. Alle Händler sind gesetzlich verpflichtet, als Beauftragte des Ministeriums zu fungieren. Die Händlerkaution erfüllt auch die Anforderungen an die Bürgschaft für benannte Vertreter. (Abschnitt 40-12-398, Gesetzbuch von Alabama 1975)