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417 20th Street North
Haltestelle 151
Birmingham, AL 35203
Tel.: (205) 761-4876
Fax: (855) 822-2206
Anmerkung: Ein Nichtansässiger, der Einkommen aus Alabama-Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama
Anmerkung: Einkommen, das ein in Alabama Ansässiger aus externen Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama
Ja. Gemäß Reg. 810-3-15-.21 sind Personen, die nicht in Alabama ansässig sind und steuerpflichtige Einkünfte aus Eigentum oder Geschäftstätigkeiten (einschließlich Löhne für persönliche Dienstleistungen) in Alabama beziehen, mit diesen Einkünften in Alabama steuerpflichtig. Sie sollten jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung für Nichtansässige (Formular 40NR) einreichen.
Ja. Gemäß Reg. 810-3-2-.01 sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Alabama (Residenten) mit ihrem Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb von Alabama verdient wurde, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Befreiungen, wie sie im Einkommensteuergesetz von Alabama vorgesehen sind, und unabhängig von ihrer physischen Anwesenheit in Alabama zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres. In Alabama ansässige Personen müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung, Formular 40 oder 40A, einreichen.
Das Gesetz von Alabama erlaubt die Befreiung von einer Alabama-Haftung, wenn:
ADOR gibt keine Informationen über Steuerpfandrechte an Kreditauskunfteien weiter und regelt auch nicht die Informationen, die in Kreditberichten aufgeführt sind. Sie müssen sich an die Kreditauskunfteien wenden, um deren Richtlinien für Ihre Kreditakte zu erfahren.v
Nein. Alle formellen Zahlungspläne müssen von der Abteilung Inkassodienste eingerichtet und/oder angepasst werden.
Wenn Sie einen Zahlungsplan einrichten möchten, stellen Sie Ihren Antrag unter MyAlabamaTaxes. Wenn sich Ihre Steuerschuld in der Einzugsphase befindet, wenden Sie sich an die Abteilung für Einzugsdienste unter (334) 242-1220 oder laden Sie das Formular C:41E herunter. Suche nach Formular
Nein. Sie können sich an die Abteilung Korrespondenz und Veranlagung wenden, um die Bundesverrechnung zu besprechen (334) 353-0775.
Nein, Taxpayer Advocacy kann Pfandrechte nicht aufheben. Sie können sich an die Abteilung für Inkassodienstleistungen wenden, um das Verfahren zur Löschung von Pfandrechten zu besprechen.
Wenn der Steuerzahler bereits vor der Eröffnung eines Rechtsbehelfs bei Taxpayer Advocacy gepfändet wurde, kann die Pfändung nicht gestoppt werden.
Wenn das Ministerium zivilrechtliche Sanktionen verhängt, werden diese bei Vorliegen eines "angemessenen Grundes" aufgehoben. Die Beweislast für einen angemessenen Grund liegt beim Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige sollte das Formular 911AL einreichen und das Kontrollkästchen für den Verzicht auf Sanktionen aktivieren. Siehe Reg. 810-14-1-.33.01.
Auf Zinsen kann nicht verzichtet werden. Code of Alabama 1975, §40-1-44 schreibt vor, dass auf alle dem Ministerium geschuldeten Steuern Zinsen anfallen. Es gibt keine Bestimmung über den Verzicht auf Zinsen oder deren Aussetzung.
Sie müssen Ihren schriftlichen Einspruch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand oder persönlicher Zustellung des endgültigen Steuerbescheids, je nachdem, was früher eintrat, beim Alabama Tax Tribunal einreichen:
Alabama Tax Tribunal
7515 Halcyon Summit Drive, Suite 103
Montgomery, AL 36117
Sie können sich erst dann an die Anwaltschaft für Steuerzahler wenden, wenn die Einspruchsrechte gegen den endgültigen Bescheid erloschen sind.
Nein. Bitte beachten Sie die im Überprüfungsantrag aufgeführten Richtlinien für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Nein. Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Erlass des endgültigen Beschlusses eine erneute Anhörung beim Gericht beantragen.
Wenn eine Akte aufgehoben wurde, wurde die endgültige Veranlagung auf Null gesetzt, und der Steuerpflichtige ist nicht mehr für den zuvor geschuldeten Betrag verantwortlich.
Steuerzahler-Unterstützungsanordnungen sind Rechtsdokumente, die vom Steuerzahler-Unterstützungsbeauftragten verfasst werden. Diese Anordnungen dienen dazu, endgültige Veranlagungen auf der Grundlage der vom Steuerpflichtigen vorgelegten korrigierten Informationen zu reduzieren/aufzuheben.
Sie müssen unbestreitbare Beweise für das Steuerproblem vorlegen, um Unterstützung bei der Lösung zu erhalten.
Je nach Ergebnis der Prüfung werden Sie vom Büro der Steuerzahlerberatung schriftlich mit einer unterzeichneten Anordnung zur Unterstützung der Steuerzahler oder einem Schreiben der zuständigen Mitarbeiter benachrichtigt.
Wenn der Antrag auf Einspruch eingereicht wurde, werden Ihre Unterlagen einem Prüfer zur Überprüfung zugeteilt. Wenn die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen ist und festgestellt wird, dass der angefochtene Bescheid nicht korrekt ist, wird dem Beauftragten für die Unterstützung der Steuerzahler eine Unterstützungsanordnung zur endgültigen Prüfung vorgelegt. Sobald die Unterstützungsanordnung für Steuerzahler unterzeichnet ist, wird sie Ihnen an die bei ADOR (Alabama Department of Revenue) hinterlegte Postanschrift geschickt.
Der Beauftragte für die Unterstützung von Steuerpflichtigen nimmt Anträge auf Einsprüche auf folgende Weise entgegen: