Alle Händler von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrad- und Anhängerhändlern (mit Ausnahme von nicht zulassungspflichtigen Anhängern), Großhändlern und Wiederaufbereitern. (Abschnitt 40-12-391, Gesetzbuch von Alabama 1975)
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Alle Händler von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrad- und Anhängerhändlern (mit Ausnahme von nicht zulassungspflichtigen Anhängern), Großhändlern und Wiederaufbereitern. (Abschnitt 40-12-391, Gesetzbuch von Alabama 1975)
(Off-site sales licenses must be purchased at least 10 calendar days prior to sale.)
Each dealer must maintain blanket liability insurance coverage for all vehicles owned or associated with the business.
Minimum insurance limits are:
(§402-12-392, Code of Ala. 1975)