Alle Händler von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrad- und Anhängerhändlern (mit Ausnahme von nicht zulassungspflichtigen Anhängern), Großhändlern und Wiederaufbereitern. (Abschnitt 40-12-391, Gesetzbuch von Alabama 1975)
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Alle Händler von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorrad- und Anhängerhändlern (mit Ausnahme von nicht zulassungspflichtigen Anhängern), Großhändlern und Wiederaufbereitern. (Abschnitt 40-12-391, Gesetzbuch von Alabama 1975)
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