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Alabama-Abhängige

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Wer ist qualifiziert?

Ein Unterhaltsberechtigter im Sinne des Alabama-Gesetzes ist eine andere Person als der Steuerzahler und sein Ehepartner, die während des Steuerjahres mehr als 50 % ihres Unterhalts vom Steuerzahler erhält und außerdem in einer der folgenden Beziehungen zum Steuerzahler steht:

  • Sohn
  • Stiefmutter
  • Tochter
  • Stiefvater
  • Stiefsohn
  • Schwiegermutter
  • Stieftochter
  • Schwiegervater
  • Rechtmäßig adoptiertes Kind
  • Schwager
  • Elternteil
  • Schwiegersohn
  • Großeltern
  • Schwägerin
  • Enkelkind
  • Schwiegertochter
  • Bruder
  • Stiefbruder
  • Schwester
  • Stiefschwester
  • Falls blutsverwandt: Onkel, Tante, Neffe oder Nichte

Hinweis: Sie können ein Pflegekind, einen Freund, einen Cousin, sich selbst oder Ihren Ehepartner nicht als unterhaltsberechtigt im Sinne des Gesetzes von Alabama angeben.

Sie können einen Freibetrag für einen Unterhaltsberechtigten in Anspruch nehmen, der während des Steuerjahres geboren wurde oder gestorben ist, wenn er oder sie zu Lebzeiten die Voraussetzungen für einen Unterhaltsberechtigten erfüllte. Das bedeutet, dass ein Baby, das nur wenige Minuten gelebt hat, als unterhaltsberechtigt geltend gemacht werden kann.

Sie müssen mehr als 50 % des Unterhalts für den Unterhaltsberechtigten während des Steuerjahres geleistet haben. Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, kann der Unterhalt von Ihnen oder Ihrem Ehepartner stammen. Sie können in Ihrer Steuererklärung in Alabama keine Gutschrift für einen Unterhaltsberechtigten beantragen, wenn Sie nach dem Recht von Alabama weniger als 50 % des Unterhalts geleistet haben, während Sie dies nach dem Bundesrecht unter bestimmten Bedingungen tun können.

Bei der Berechnung des Gesamtunterhalts müssen Sie Geld einrechnen, das der Unterhaltsberechtigte für seinen eigenen Unterhalt verwendet hat, auch wenn dieses Geld nicht steuerpflichtig war (z. B. Geschenke, Ersparnisse, Sozialleistungen). Wenn Ihr Kind studiert hat, berücksichtigen Sie keine Beträge, die es als Stipendien erhalten hat.

Die Unterstützung umfasst Dinge wie Lebensmittel, eine Wohnung, Kleidung, medizinische und zahnmedizinische Versorgung, Freizeitgestaltung und Bildung.

Bei der Berechnung des Unterhalts sind die tatsächlichen Kosten für diese Gegenstände zugrunde zu legen. Die Kosten für eine Wohnung werden jedoch zum angemessenen Mietwert angesetzt.

Bei der Berechnung des Unterhalts sind Posten wie Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträge, Prämien für Lebensversicherungen oder Beerdigungskosten nicht zu berücksichtigen.