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Alabama Treuhand-, Nachlass- und Erbschaftssteuer

  • Alabama Treuhand-, Nachlass- und Erbschaftssteuer

Ein 2001 verabschiedetes Bundesgesetz sieht die Abschaffung der Bundesnachlass- und Schenkungssteuer bis 2009 vor.

Die Meldepflicht in Alabama basiert auf der Bundesnachlasssteuergutschrift, die nach dem Bundesnachlasssteuergesetz zulässig ist. Infolge der 2001 in Kraft getretenen Änderungen der Bundessteuer müssen Nachlässe, bei denen das Sterbedatum des Erblassers nach dem 31. Dezember 2004 liegt, nicht in Alabama eingereicht werden.

Die offizielle Pressemitteilung zu dieser Abschaffung finden Sie im Newsroom.

Lesen Sie das Rechtsgutachten über die Alabama-Nachlasssteuer.

Lesen Sie das Gesetz §40-15-1 bis 40-15-21, Code of Alabama 1975

Formulare

Auf der Seite Formulare finden Sie Formulare für die individuelle Einkommensteuer. Suchen Sie nach Formularnummer, Titel des Formulars, Abteilung, Steuerkategorie und/oder Jahr.

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