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Anforderungen für die Einreichung von Körperschaftseinkommen

  • Anforderungen für die Einreichung von Körperschaftseinkommen

Alle Unternehmen und Körperschaften, die im Rahmen der Bundeseinkommenssteuer als Unternehmen besteuert werden, die in Alabama geschäftlich tätig sind oder Einkünfte aus Quellen in Alabama beziehen, einschließlich Einkünfte aus in Alabama befindlichem Grundbesitz, sowie alle Unternehmen, die für die Geschäftstätigkeit in Alabama zugelassen oder qualifiziert sind, müssen eine Körperschaftssteuererklärung für Alabama einreichen.

Der Körperschaftssteuersatz in Alabama beträgt sechseinhalb Prozent (6,5%) des steuerpflichtigen Einkommens der Gesellschaft in Alabama.

Ein Unternehmen hat einen Nexus in Alabama, wenn es nach den traditionellen verfassungsrechtlichen Tests, wie z. B. der physischen Anwesenheit, einen Nexus hat. Darüber hinaus legt Alabama Code § 40-18-31.2 den Nexus-Standard für die Geschäftstätigkeit im Bundesstaat fest, um den Nexus für die Gewerbeertragssteuer, die Gewerbesteuer und die Verbrauchssteuer für Finanzinstitute zu bestimmen. Der Abschnitt legt fest, dass die Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst werden können.

Eine Körperschaft gilt für den Steuerzeitraum, in dem sie die folgenden Schwellenwerte für Alabama überschreitet, als "substanzieller Nexus":

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:
60.000 $ Eigentum,
60.000 $ Lohnsumme,
596.000 $ Umsatz oder
25% des gesamten Eigentums, der gesamten Lohnsumme oder des gesamten Umsatzes.

Mandat zur elektronischen Einreichung

Unternehmen mit einem Vermögen von 5 Millionen Dollar oder mehr am Ende des Steuerjahres sind verpflichtet, alle Körperschaftssteuererklärungen für das Steuerjahr und alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.

Wenn ein Steuererklärungsvorbereiter in einem Kalenderjahr 25 oder mehr annehmbare Original-Körperschaftsteuererklärungen oder Einkommensteuererklärungen für Personengesellschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Körperschaftsteuererklärungen und/oder Einkommensteuererklärungen für Personengesellschaften, die von diesem Vorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Für weitere Informationen siehe Revenue Rule 810-3-39-.12 Alabama Requirements for Mandatory E-File of Original Corporate Income Tax Returns.