Die unten aufgeführten Dienstleister sind für das E-Filing von Körperschaften, Personengesellschaften, Unternehmen und Treuhändern in Alabama zugelassen. Die Reihenfolge bedeutet keine Bevorzugung eines Dienstleisters für die Einkommensteuer von Unternehmen oder Personengesellschaften.
Das Finanzministerium übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der von den unten aufgeführten kommerziellen Anbietern angebotenen Steuererstellungssoftware und bevorzugt auch keine dieser Software gegenüber den anderen.