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HINWEIS Alabama: Vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer und Leitfaden für Marktplatzvermittler

Posted: Juli 26, 2021

Alabama Vereinfachte Verkäufer Use Tax und Marketplace Facilitators Guidance

Das Alabama Marketplace Facilitator Law, §40-23-199.2, Code of Ala. 1975, ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es legt fest, dass die Verantwortung für die Erhebung und Abführung der vereinfachten Verkaufssteuer (Simplified Sellers Use Tax - SSUT) oder die Meldung solcher Verkäufe für Online-Käufe von Kunden in Alabama bei dem Unternehmen liegt, das den Marktplatz betreibt, und nicht bei den einzelnen Marktplatzverkäufern. 

Ein Marktplatzvermittler, wie in §40-23-199.2(a)(2), Code of Ala. 1975, definiert, der den qualifizierenden Betrag von 250.000 $ an Einzelhandelsverkäufen in Alabama erreicht hat, muss sich für die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer registrieren lassen, wie sie in §40-23-193, Code of Ala. 1975, erhoben wird, oder die Meldebestimmungen von §40-23-199.2(m) erfüllen. Die 8%ige Pauschalsteuer (Simplified Sellers Use Tax) sollte auf alle Einzelhandelsverkäufe von Produkten erhoben und abgeführt werden, die in Alabama über die Plattform des Marktplatzanbieters verkauft werden.

Ein Marktplatzverkäufer im Sinne von §40-23-199.2(a)(3), Code of Ala. 1975, ist ein Verkäufer, der nicht mit dem Marktplatzvermittler verbunden ist und Verkäufe über die Plattform des Marktplatzvermittlers tätigt. Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, andere Einzelhandelsunternehmen und Einzelpersonen, die Produkte über die Plattform eines Marktplatzvermittlers verkaufen, gelten als Marktplatzverkäufer. 

Die Erhebung und Abführung der 8%igen vereinfachten Verkäufer-Umsatzsteuer befreit den Marktplatz-Moderator, den Marktplatz-Verkäufer und den Käufer von jeglichen zusätzlichen staatlichen oder lokalen Umsatz- und Nutzungssteuern auf dieselben Transaktionen, die über den Marktplatz getätigt werden. Marktplatz-Verkäufer sind nicht von ihrer Verpflichtung nach den Gesetzen dieses Bundesstaates entbunden, Umsatz- oder Gebrauchssteuern auf Verkäufe über die eigenen elektronischen Verkaufsplattformen des Unternehmens oder an den Einzelhandelsstandorten des Unternehmens in diesem Bundesstaat abzuführen.

Auf der Grundlage der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Leitlinien muss ein qualifizierter Marktplatzvermittler ein Konto für die vereinfachte Verkaufssteuer beantragen und sich registrieren lassen. Die Anträge sollten spätestens bis zum 1. Oktober 2021 eingereicht werden. Um ein vereinfachtes Verkäuferkonto zu beantragen, gehen Sie zu: https://myalabamataxes.alabama.gov und klicken Sie auf "Obtain a New Tax Account Number".

Weitere Informationen, einschließlich häufig gestellter Fragen, finden Sie unter folgender Adresse: https://revenue.alabama.gov/sales-use/simplified-sellers-use-tax-ssut/

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