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Verbraucher Verbrauchssteuer

  • Verbraucher Verbrauchssteuer

Die Verbrauchssteuer wird auf Sachanlagen erhoben, die nach Alabama gebracht werden, um dort gelagert, verwendet oder verbraucht zu werden, wenn der Verkäufer beim Verkauf der Anlage keine Verbrauchssteuer erhoben hat.

Örtliche Verbrauchssteuer

In vielen Städten und Landkreisen sind die Anforderungen an die Nutzungssteuer an das staatliche Gesetz angelehnt. Käufe bei Anbietern außerhalb dieser Städte und Bezirke, die im Bundesstaat ansässig sind, können der dortigen Nutzungssteuer unterliegen. Diese Sätze sind unterschiedlich. Wenn eine örtliche Verkaufs-/Gebrauchssteuer aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift gezahlt wird, ist für die anschließende Verwendung in einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis keine weitere örtliche Steuer fällig.

Die örtliche Verbrauchssteuer ist monatlich fällig, wobei die Erklärungen und Überweisungen bis zum 20. des Monats nach dem Monat, in dem der Kauf getätigt wurde, eingereicht werden müssen. Gemäß Abschnitt 40-23-7, Code of Alabama 1975, können Sie jedoch eine vierteljährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 2.400 $ haben.

Sie können eine halbjährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 1.200 $ haben. Sie können auch eine halbjährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie Käufe getätigt haben, die während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von dreißig Tagen der Verbrauchssteuer unterlagen. Sie können die jährliche Einreichung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600 Dollar beträgt.

Sie können auch eine jährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an höchstens einem Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Tagen verbrauchsteuerpflichtige Käufe getätigt haben. Eine Änderung des Anmeldestatus kann nur jedes Jahr vor dem 20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für dieses Kalenderjahr vorzunehmen. Bei rechtzeitiger Einreichung werden keine Rabatte gewährt. Hinweis: Bei elektronischer Zahlung müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am oder vor dem Fälligkeitstag übermittelt werden, damit die Zahlung als rechtzeitig gilt.