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Polizeiliche Zuständigkeiten

  • Polizeiliche Zuständigkeiten

Annexionen, Deannexionen und Verordnungen, die Einzelpersonen oder Einrichtungen in Polizeigerichtsbarkeiten betreffen

Mit dem Gesetz 2021-297 wurden die Abschnitte 11-40-10, 11-51-91 und 11-52-30, Code of Alabama 1975, geändert, um zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Angliederungen, Ausgliederungen, Dienstleistungen, Lizenzen und Steuern innerhalb einer kommunalen Polizeigerichtsbarkeit festzulegen. Mit diesem Gesetz wurden mehrere Berichtsanforderungen für Gemeinden eingeführt. Siehe Berichtspflichten.

  • Die polizeiliche Zuständigkeit einer Gemeinde darf nicht über die polizeiliche Zuständigkeit der Gemeinde am 1. Januar 2021 hinausgehen, es sei denn, es handelt sich um Grundstücke, die in die Gemeindegrenzen eingegliedert wurden.
  • Eine Gemeinde kann durch eine Verordnung ihre polizeiliche Zuständigkeit um eine beliebige Anzahl von Halbmeilenschritten verringern oder aufheben; die Verordnung tritt am 1. Januar nach ihrer Verabschiedung am oder vor dem vorangehenden 1. Oktober in Kraft.
  • Eine Gemeinde erhebt in dem der polizeilichen Zuständigkeit entzogenen Gebiet keine Lizenzen, Gebühren oder Steuern mehr, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Regelung von Unterteilungen beziehen.
  • Eine Gemeinde kann durch eine Verordnung die Erbringung von Dienstleistungen für ihre polizeiliche Zuständigkeit außerhalb der Gemeindegrenzen einstellen; die Verordnung tritt am 1. Januar nach ihrer Verabschiedung am oder vor dem vorangehenden 1. Oktober in Kraft.

Elemente, die auf der Website veröffentlicht werden müssen

  1. Verordnungen über die Angliederung, Verkleinerung und Beseitigung von Polizeibezirken.
  2. Die 30-Tage-Bekanntmachung, die für die folgenden, die Polizeigerichtsbarkeit betreffenden Verordnungen veröffentlicht wurde:
    • Verordnungen zur Festlegung und Erhebung von Lizenzen für alle Geschäfte, Gewerbe oder Berufe, die innerhalb der Polizeigerichtsbarkeit ausgeübt werden.
    • Verordnungen zur Erhebung und Festsetzung von Steuern und/oder Gebühren im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

Wenn die Bekanntmachung nicht in einer Zeitung oder einer anderen öffentlichen Quelle veröffentlicht wurde, ist eine Kopie der Verordnung, die vor Ort ausgehängt wurde, mit einer beglaubigten Erklärung über die Orte und Daten, an denen die Verordnung ausgehängt wurde, erforderlich.

  1. Karte mit den Grenzen des Gemeindegebiets und der polizeilichen Zuständigkeit
    • Spätestens am ersten Januar eines jeden Jahres fällig.
    • Karten im .pdf- oder .jpg-Format werden bevorzugt.

Einsendungen sollten an folgende Adresse geschickt werden: LocalTaxUnit@revenue.alabama.gov oder per Fax an 334-353-7666.

Annexionen, Verordnungen, Bekanntmachungen und Karten nach Jahren

Anforderungen an die Berichterstattung

  • 31. Dezember 2021 - Frist für jede Gemeinde, die Lizenzeinnahmen oder andere Steuern und Gebühren innerhalb ihrer polizeilichen Zuständigkeit außerhalb der Unternehmensgrenzen erhebt, um die Rechnungsprüfer über die Erhebung zu informieren.
  • 1. März 2022 - Erstes Fälligkeitsdatum für die unten beschriebenen Jahresberichte und danach jährlich.
  • 1. März 2023 - Datum, an dem eine Gemeinde, die zur Vorlage eines Jahresberichts verpflichtet ist und diesen nicht vorlegt, nicht mehr berechtigt ist, Lizenzeinnahmen oder andere Steuern und Gebühren innerhalb ihrer polizeilichen Zuständigkeit außerhalb der Unternehmensgrenzen zu erheben; und (2) fortgesetzte jährliche Frist für die Vorlage von Jahresberichten (1. März eines jeden Jahres).
  • 31. März 2023 - Die Rechnungsprüfer benachrichtigen ALDOR über jede Gemeinde, die an der weiteren Erhebung von Lizenzeinnahmen oder anderen Steuern und Gebühren gehindert wird, weil sie nicht wie vorgeschrieben einen Jahresbericht vorgelegt hat. Diese Mitteilung wird weiterhin jährlich erfolgen.

Ausführliche Informationen zu den im Gesetz 2021-297 vorgeschriebenen Berichtspflichten finden Sie auf der Website der Rechnungsprüfer.

Jahresberichte Fällig am 1. März

  • Bericht über alle Lizenzeinnahmen (§11-51-91(b)) und Steuereinnahmen (§11-51-206), die im nach dem 1. September 2015 erweiterten Zuständigkeitsbereich der Polizei erhoben wurden.
  • Geben Sie eine Liste der von der Gemeinde angebotenen Dienstleistungen an.
  • Reichen Sie eine Liste der Anbieter im Zuständigkeitsbereich der Polizei ein.
  • Weitere Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zum Polizei- und Brandschutz gemäß dem Gesetz, finden Sie auf der Website des Rechnungsprüfungsamtes.

Senden Sie die Jahresberichte per E-Mail oder per Post an: 

Rechnungsprüfungsamt
ATTN: County Audit Division
P.O. Box 302251
Montgomery, AL 36130-2251

Fragen: 334-242-9200