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SSUT-Informationen für Kommunalverwaltungen

  • SSUT-Informationen für Kommunalverwaltungen

DasGesetz 2015-448 mit dem Titel "Simplified Sellers Use Tax Remittance Act" ermöglicht berechtigten Verkäufern die Teilnahme an einem Programm zur Erhebung, Meldung und Überweisung einer pauschalen, vereinfachten Verkäufer-Nutzungssteuer (SSUT) von 8 % auf Verkäufe in Alabama. Ein berechtigter Verkäufer ist ein Verkäufer, der Sachanlagen oder eine Dienstleistung in Alabama von einem Lager oder Standort außerhalb des Bundesstaates aus verkauft und der keine physische Präsenz hat und nicht anderweitig gesetzlich verpflichtet ist, Steuern auf Verkäufe in den Bundesstaat zu erheben.

Die Bestimmungen des Gesetzes 2015-448 gelten nur für Verkäufer, die sich freiwillig zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer in Alabama bereit erklären, aber nicht dazu verpflichtet sind.

Die Teilnahme an dem Programm erfolgt durch Wahl des zugelassenen Fernverkäufers, und nur die zugelassenen Fernverkäufer, die gemäß dem Gesetz in das Programm aufgenommen wurden, erheben und überweisen die SSUT.

Die Teilnahme an dem Programm darf nicht so ausgelegt werden, dass ein berechtigter Fernverkäufer Franchise-, Einkommens-, Berufs- oder andere Steuern oder Lizenzanforderungen zu entrichten hat, die vom Staat Alabama oder einer Gemeinde erhoben oder auferlegt werden.

Die pauschale Verkaufssteuer von 8 % gilt für alle Verkäufe, unabhängig von der Ortschaft und dem Steuersatz der Ortschaft, in die das Produkt in Alabama versandt wird.

Das Ministerium ist gesetzlich verpflichtet, den Anteil der Gemeinden an den Steuern vierteljährlich auf der Grundlage der Einwohnerzahl an alle Gemeinden und Landkreise zu verteilen.

DasGesetz 2017-82 erlaubt es dem Ministerium, monatliche Ausschüttungen zu veranlassen. Die Zahlungen des Verkäufers werden nicht mit einer bestimmten Ortschaft in Verbindung gebracht, unabhängig davon, in welche Ortschaft ein Erzeugnis versandt wird.

Den Gemeinden werden keine Informationen über die Steuererklärungen der in Frage kommenden Fernverkäufer im Zusammenhang mit diesen Einlagen gemeldet. Die Gemeinden erhalten lediglich eine elektronische Einzahlung ihres Anteils an diesen Geldern, ohne Steuererklärungen, Kontonummern oder andere Daten jeglicher Art. Es wird vorgeschlagen, dass eine Gemeinde ein "AL Simplified Sellers Use"-Konto einrichtet, auf das die Gelder zu Ausgleichszwecken gebucht werden.

Die elektronische Einzahlung der SSUT wird auf der Bankeinzahlung der Gemeinde als "SIMPLESELL" vermerkt.

Das Ministerium stellt auf der Website eine Liste der SSUT-Kontoinhaber zur Verfügung, in der das Datum des Beginns und der Beendigung der Teilnahme an dem Programm angegeben ist, sofern zutreffend. Diese Liste wird zur Verfügung gestellt, damit die Kommunalverwaltungen wissen, welche Steuerzahler unter den Schutz des SSUT-Gesetzes fallen. Alle weiteren Informationen über einen SSUT-Kontoinhaber müssen im Rahmen der Verfahren der Vereinbarung über den Informationsaustausch angefordert werden.

Die Erhebung und Überweisung der SSUT befreit den berechtigten Verkäufer und den Käufer von allen zusätzlichen staatlichen und lokalen Verkaufs- oder Nutzungssteuern auf die Transaktion.

Berechtigte Verkäufer, die an dem Programm teilnehmen, unterliegen nicht der Kontrolle oder Überprüfung durch eine Gemeinde in Alabama.

Für den Fall, dass eine Änderung des Bundesrechts, sei es ein Bundesgesetz oder eine Entscheidung des U.S. Supreme Court, die derzeitigen bundesstaatlichen Beschränkungen aufhebt. Supreme Court, hebt die derzeitigen bundesstaatlichen Beschränkungen der Fähigkeit der Bundesstaaten auf, ihre Zuständigkeit für die Verkaufs- und Nutzungssteuer gegen Unternehmen durchzusetzen, die keine physische Präsenz vor Ort haben, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes weiterhin für jeden in Frage kommenden Verkäufer, der vom Ministerium als Teilnehmer des Programms zugelassen wurde, und für jeden Steuerzahler, der die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer, die im Rahmen des Gesetzes genehmigt wurde, gezahlt hat oder zahlt, vorausgesetzt, der in Frage kommende Verkäufer erhebt, meldet und überweist weiterhin die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer und hält sich ansonsten an alle Verfahren und Anforderungen des Programms.

Berechtigten Verkäufern, die an dem Programm teilnehmen, wird eine Amnestie für nicht eingezogene Fernnutzungssteuern gewährt, die für Verkäufe an Käufer im Bundesstaat während des Zwölfmonatszeitraums vor dem Datum des Inkrafttretens der Teilnahme des berechtigten Verkäufers an dem Programm fällig gewesen sein könnten.

Die Amnestie schließt die Veranlagung für nicht eingezogene SSUT zusammen mit Straf- oder Zinszahlungen für Verkäufe aus, die während des Zwölfmonatszeitraums vor dem Datum des Inkrafttretens der Teilnahme des in Frage kommenden Verkäufers am Programm getätigt wurden (verbietet).

Eine Amnestie steht einem berechtigten Verkäufer nicht zu, wenn er eine Mitteilung über den Beginn einer Prüfung erhalten hat und die Prüfung noch nicht endgültig abgeschlossen ist, einschließlich aller damit verbundenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.