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Steuergutschrift für die Sanierung historischer Gebäude 2013 in Alabama

  • Steuergutschrift für die Sanierung historischer Gebäude 2013 in Alabama

Abschnitt 40-9F-1 bis Abschnitt 40-9F-8, Gesetzbuch von Alabama 1975

Der 2013 Alabama Historic Rehabilitation Tax Credit sieht eine Einkommenssteuergutschrift auf die Steuerschuld des Steuerzahlers für die Sanierung, Erhaltung und Entwicklung historischer Gebäude vor. Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, muss die Immobilie als historisches Gebäude oder als historisches Wohngebäude zertifiziert sein. Diese Gutschrift ist im Mai 2016 ausgelaufen; Unternehmen, die vor dem Auslaufen der Gutschrift eine Gutschriftenreservierung von der Alabama Historic Commission erhalten haben, sind jedoch berechtigt.

Die Alabama Historic Commission (AHC) ist die Verwaltungsbehörde für diesen Steueranreiz. Für historische Bauten, die von der AHC eine Steuergutschrift erhalten haben, muss die Gutschrift über My Alabama Taxes beantragt werden. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie weiter unten.

Der Kredit sieht unter anderem vor:

  • Die Gutschrift kann sowohl von Einkommenssteuer- als auch von Verbrauchssteuerpflichtigen für Finanzinstitute in Anspruch genommen werden.
  • Die gesamte Gutschrift kann vom Steuerpflichtigen in dem Steuerjahr beantragt werden, in dem die zertifizierte Sanierung in Betrieb genommen wird. Nicht genutzte Gutschriften können bis zu 10 Jahre vorgetragen werden.
  • Der Kredit ist übertragbar. Weitere Informationen zur Übertragbarkeit finden Sie weiter unten.
  • Der einer Personengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder mehreren Eigentümern einer Immobilie gewährte Kredit wird an die Partner, Mitglieder oder Eigentümer (einschließlich aller gemeinnützigen Einrichtungen, die Partner, Mitglieder oder Eigentümer sind) auf der Grundlage ihres Anteils oder gemäß einer ausgeführten Vereinbarung weitergegeben.

Übertragbarkeit der Steuergutschrift für die Sanierung historischer Gebäude aus dem Jahr 2013 in Alabama:

  • Der Eigentümer eines qualifizierten Projekts kann seine Gutschrift ganz oder teilweise übertragen. Nach der Übertragung eines Kredits kann nur der Empfänger den Kredit in Anspruch nehmen, und der Kredit kann nicht erneut übertragen werden.
  • Alle Überweisungen müssen von ALDOR genehmigt werden.
  • Um die Gutschrift zu übertragen, muss der Projekteigentümer ALDOR die folgenden Unterlagen vorlegen:
    • Übernahmeerklärung (Formular HRC-TS1);
    • Kopie der von der AHC ausgestellten Bescheinigung über die Steuergutschrift;
    • Ausgefüllte Übertragungsvereinbarung; und
    • 1.000 Dollar Gebühr pro Übernehmer.
  •  Der Projekteigentümer muss die Übertragungsdokumente während des Vorzertifizierungsprozesses über My Alabama Taxes einreichen.

NOTE! Please make sure that the transfer agreement includes the following required information.

  1. Description and address of the project that has been issued a Historic Rehabilitation Tax Credit Certificate.
  2. The date the project was placed in service.
  3. The amount of the credit being transferred to the transferee.
  4. The transferee acknowledges that the recapture of a credit other than a credit that is improperly obtained by the owner, shall apply against the transferee who utilizes the tax credit pursuant to Rule 810-3-136-.03(2), and
  5. The transferor is required to notify the transferee of any recapture or related adjustments of the credit within 30 days after the transferor is notified that the credit has been recaptured or adjusted.

Um die Gutschrift in der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Gutschrift über My Alabama Taxes gestellt werden.

Zusätzliche Ressourcen