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Kapitel 9G Erstattung/Abrechnungen von Versorgungsleistungen

  • Kapitel 9G Erstattung/Abrechnungen von Versorgungsleistungen

Steuererleichterungen nach Kapitel 9G ermöglichen es qualifizierten Projekten, eine Rückerstattung von Versorgungssteuern (Strom, Erdgas, Wasser und Telefon/Telegrafie) zu erhalten, die gemäß den Abschnitten 40-21-82 und 40-21-102, Code of Alabama, für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erhoben werden. Der Anreiz wird jährlich berechnet und ausgezahlt. Der Erstattungsbetrag entspricht den gezahlten Versorgungssteuern abzüglich der Versorgungssteuern, die in den drei Steuerjahren unmittelbar vor der Inbetriebnahme des förderungswürdigen Projekts im Durchschnitt gezahlt wurden.

Um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen, müssen alle drei Voraussetzungen vom Handelsministerium bestätigt werden:

  • das Projekt ist ein qualifiziertes Projekt.
  • das Unternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen hat in den letzten 10 Jahren zu keinem Zeitpunkt eine Projektvereinbarung oder eine ähnliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung über wirtschaftliche Anreize nicht erfüllt, und
  • das förderungswürdige Projekt wird die Fortführung und Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Alabama fördern.

Ein qualifiziertes Projekt ist definiert als ein Projekt:

  • die mindestens 2.000.000 $ in Investitionsausgaben im Rahmen von Erweiterungen, Verbesserungen, Renovierungen, Neueröffnungen oder Sanierungen einer Einrichtung oder dem Ersatz bestehender Anlagen oder Sachanlagen investieren,
  • die überwiegend eine genehmigte Tätigkeit beinhaltet; und
  • in denen keine Projektvereinbarung mit dem Gouverneur für das Projekt zur Gewährung anderer Anreize geschlossen wurde. 

Verfahren für Alabama Reinvestment Act of 2015 Kapitel 9G Utility Refund/Abatements

Um eine Rückerstattung bzw. Ermäßigung für die gemäß Chapter 9G of Title 40, Code of Alabama 1975 gezahlten Versorgungssteuern zu erhalten, müssen der private Nutzer und der Gouverneur bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Allgemeiner Überblick über einen Entlastungsprozess

  • Sammeln Sie den Antrag auf Erstattung von Versorgungsleistungen und die E-Verify-Dokumente 
  • Anmeldung beim Handelsministerium
  • Das Handelsministerium bestätigt, dass es sich bei dem Projekt um ein qualifiziertes Projekt handelt
  • Handelsministerium empfiehlt Projektgenehmigung durch den Gouverneur
  • Der Gouverneur schließt eine Projektvereinbarung mit dem begünstigten Unternehmen ab

Das incentivierte Unternehmen

Das begünstigte Unternehmen muss die Rückerstattung der Versorgungskosten beantragen, indem es einen ausgefüllten Antrag beim Handelsministerium einreicht. Wird der Antrag genehmigt, schließt der Gouverneur eine Projektvereinbarung mit dem begünstigten Unternehmen ab. Sobald das Projekt in Betrieb genommen wurde, muss das begünstigte Unternehmen die Kapitalinvestition gegenüber dem Handelsministerium bescheinigen. Sobald das Projekt vom Handelsministerium zertifiziert ist, muss das begünstigte Unternehmen dem Finanzministerium eine Bescheinigung über die in den drei Steuerjahren unmittelbar vor der Inbetriebnahme des qualifizierten Projekts gezahlten Versorgungssteuern vorlegen, um die Bemessungsgrundlage für den Anreiz zu ermitteln. Danach muss das begünstigte Unternehmen dem Finanzministerium jährlich eine Bescheinigung über die im Vorjahr gezahlten Versorgungssteuern vorlegen. Das Finanzministerium prüft die eingereichten Informationen, um die korrekte Rückerstattung zu berechnen und sie direkt an das begünstigte Unternehmen auszuzahlen.

Bitte wenden Sie sich an incentives@revenue.alabama.gov, um ausführliche Informationen über die Beantragung der Rückerstattung von Versorgungsleistungen zu erhalten.