Verfahren zur Einreichung eines Zuteilungsplans für den Investitionskredit
Unternehmen, die eine Investitionsgutschrift erhalten, müssen einen Online-Zuteilungsplan bei ALDOR einreichen, um die jährliche Investitionsgutschrift zu verteilen. Das begünstigte Unternehmen muss den Teil des Kredits, der mit der Einkommenssteuerschuld und/oder den gezahlten Versorgungssteuern des begünstigten Unternehmens verrechnet werden soll, jedem Steuerzahler zuweisen, der gemäß der staatlichen Projektvereinbarung zum Erhalt des Kredits berechtigt ist. Jedes Unternehmen, dem eine Investitionsgutschrift ganz oder teilweise zuerkannt wurde, ist ebenfalls verpflichtet, den Verteilungsplan einzureichen. Der Verteilungsplan muss jährlich auf der Grundlage der vom Handelsministerium von Alabama erhaltenen Jahresbescheinigung vorgelegt werden.
Der Verteilungsplan muss über My Alabama Taxes eingereicht werden, bevor der Investitionskredit in der Einkommenssteuererklärung, in der Steuererklärung für die Versorgungslizenz (gilt nur für Versorgungsunternehmen) oder für gezahlte Versorgungssteuern geltend gemacht werden kann.
Personen, die eine Zuteilung erhalten, werden von dem Unternehmen, das die Zuteilung vornimmt, benachrichtigt und können die Gutschrift direkt in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
- Verfahren für das begünstigte Unternehmen bei der Zuteilung des Investitionskredits
- Verfahren für das Unternehmen, das eine Zuteilung des Investitionskredits erhält (zuweisendes Unternehmen)
- Verfahren für die Inanspruchnahme der Investitionsfreibeträge bei der Versorgungssteuer