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Begünstigtes Unternehmen, das die Zuteilung des Investitionskredits vornimmt

  • Begünstigtes Unternehmen, das die Zuteilung des Investitionskredits vornimmt

Voraussetzungen für die Beantragung des Investitionskredits über My Alabama Taxes:

  • Ein Schreiben von ALDOR, in dem das begünstigte Unternehmen aufgefordert wird, einen Verteilungsplan über My Alabama Taxes einzureichen. Das Schreiben von ALDOR wird veranlasst, wenn das Handelsministerium die Investitionskreditbescheinigung an ALDOR weiterleitet.

Verfahren für die Online-Einreichung eines Zuteilungsplans über My Alabama Taxes:

  • Melden Sie sich bei My Alabama Taxes an.
  • Sobald Sie angemeldet sind, navigieren Sie zu " Pass-through Entity" oder "Business Income Tax" unter der Registerkarte " Accounts".
  • Klicken Sie unter dem Feld "Steuervergünstigungen" auf den Link "Zeitplan für die Investitionszuteilung einreichen" und wählen Sie die "Projektnummer" aus dem Dropdown-Menü. Die Projektnummer wird in dem Schreiben von ALDOR angegeben.
  • Füllen Sie die erforderlichen Felder wie folgt aus:

Teil I - Informationen zum Projekt

  • Informationen für (wählen Sie eine): Wählen Sie "Incentiviertes Unternehmen".
  • Projektname: Vom Handelsministerium vergebener Projektname.
  • Steuerjahr, für das die Gutschrift beansprucht wird: Geben Sie das Steuerjahr an, in dem die Gutschrift in Anspruch genommen werden soll. Das begünstigte Unternehmen kann wählen, ob es die Gutschrift in dem Steuerjahr in Anspruch nehmen will, das das Enddatum des Berichtsjahres oder das Anfangsdatum des Berichtsjahres umfasst, vorausgesetzt, dass die Ausstellung der Bescheinigung über die Steuergutschrift nicht später als 30 Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Einkommensteuer des begünstigten Unternehmens erfolgt, einschließlich der Verlängerung. Diese Wahl wird im ersten Jahr des Erhalts der jährlichen Bescheinigung getroffen und bleibt für alle folgenden Jahre, in denen die jährliche Investitionsgutschrift für ein Projekt zur Verfügung steht, konstant.

Teil II - Informationen zur Zuteilung

  • Verrechnen Sie den vollen Anrechnungsbetrag mit den entsprechenden Steuerarten.
  • Wenn die Zuweisung an Eigentümer von Durchgangsunternehmen oder anderen Unternehmen erfolgt, die gemäß der staatlichen Projektvereinbarung zulässig sind, geben Sie die entsprechenden Informationen im Abschnitt "Zuweisung" an.
  • Wenn Sie das im Rahmen der staatlichen Projektvereinbarung zulässige Guthaben übertragen, geben Sie den zu übertragenden Betrag an. Geben Sie die Daten des Übertragungsempfängers an, sofern diese zum Zeitpunkt der Einreichung des Zuteilungsplans bekannt sind. Übertragungen sind nur an ein investierendes Unternehmen zulässig, für das die in der staatlichen Projektvereinbarung vorgesehene Übertragungsregelung gilt. Fügen Sie für jeden Übertragungsempfänger die Übertragungserklärung und einen ausgefüllten Übertragungsvertrag bei. Wenn die Angaben zum Übernehmer zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Wirtschaftsförderung, sobald die Angaben zum Übernehmer verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass der Zuteilungsplan erst dann genehmigt werden kann, wenn alle ausgefüllten Unterlagen bei der Abteilung eingegangen sind.

Bitte prüfen Sie die Informationen vollständig und füllen Sie das Online-Formular aus. Sobald die jährliche Zuteilung erfolgt ist, kann sie nicht mehr geändert werden. Nicht genutzte Gutschriften im Zusammenhang mit der jährlichen Zuteilung können bis zu fünf Jahre lang vorgetragen werden.

Nach Prüfung des Zuteilungsplans durch ALDOR wird dem investierenden Unternehmen eine Web-Benachrichtigung zugesandt, in der mitgeteilt wird, ob der Zuteilungsplan abgelehnt oder genehmigt wurde. Wird der Zuteilungsplan genehmigt, kann das Unternehmen die Einkommensteuergutschrift in seiner Steuererklärung geltend machen. Alle Unternehmen, denen die Steuergutschrift zuerkannt wurde, erhalten ein Schreiben von ALDOR, in dem sie aufgefordert werden, einen Verteilungsplan über My Alabama Taxes einzureichen.

HINWEIS: Wenn Sie die Gutschrift einem einzelnen Steuerpflichtigen zuweisen, müssen Sie diesen über die Höhe der zugewiesenen Gutschrift informieren.

Zusätzliche Ressourcen