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Lizenz für Autodemontage und Teileverwertung

  • Lizenz für Autodemontage und Teileverwertung

Behörde

Abschnitte 40-12-410 bis 40-12-425, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Ankauf und Demontage von schrottreifen, stillgelegten oder reparaturfähigen Kraftfahrzeugen, Verkauf von Kraftfahrzeugen als Ganzes im Großhandel, Verkauf von brauchbaren Teilen oder Verkauf des Fahrzeugrumpfes nach Ausbau der verwertbaren Teile.

Es wird davon ausgegangen, dass eine Person im Demontage- und/oder Teileverwertungsgeschäft tätig ist, wenn sie zehn oder mehr betriebsunfähige Fahrzeuge länger als 30 Tage besitzt. Jede Person, die im Besitz einer Lizenz für Autodemontage und Teileverwertung ist, oder deren Bevollmächtigte oder Angestellte müssen einen Käuferausweis besitzen, um Fahrzeuge aus Schrottpools oder Schrottverwertungsgeschäften zu erwerben.

Lizenz $225 jährlich.

Käufer-Identifikationskarte $10 jährlich. Begrenzt auf drei pro Lizenznehmer und Jahr.

Allgemeiner Fonds.