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Internationales Kraftstoffsteuerabkommen (IFTA)

  • Internationales Kraftstoffsteuerabkommen (IFTA)

Behörde

Abschnitte 40-17-150 und 40-17-270 bis 40-17-275, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Kraftverkehrsunternehmen, die im zwischenstaatlichen Handel mit einem qualifizierten Kraftfahrzeug tätig sind. Ein qualifiziertes Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug mit zwei Achsen und einem Bruttogewicht oder zugelassenen Bruttogewicht von mehr als 26.000 Pfund, mit drei oder mehr Achsen, unabhängig vom Gewicht, und wird in Kombination verwendet, wenn das Gewicht der Kombination 26.000 Pfund Bruttogewicht oder zugelassenes Bruttogewicht übersteigt; unterliegt dieser Steuer. Kraftverkehrsunternehmen mit Kraftfahrzeugen, die ausschließlich in Alabama betrieben werden oder betrieben werden sollen, sind von dieser Steuer befreit.

Any motor carrier meeting the above requirements shall pay an annual fee per vehicle to obtain an IFTA license and identification decals. The fee for the decals is $17 per set.

Die Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe, die für den Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens in Alabama verwendet werden, entspricht dem in Abschnitt 40-17-325 festgelegten Satz pro Gallone.

Der Teil der Einnahmen, der auf die Benzinsteuer entfällt, wird in der Weise verteilt, die für die gemäß Abschnitt 40-17-359 erhobene Benzinsteuer vorgeschrieben ist.

Der Teil der Einnahmen, der auf die Steuern auf Kraftstoffe (Diesel) entfällt, wird in der Weise verteilt, die für die gemäß Abschnitt 40-17-361 erhobenen Steuern auf Kraftstoffe (Diesel) vorgeschrieben ist.

(Siehe Benzin- und Dieselkraftstoffsteuer)